Neues zur Fernwärme
Fernwärmekunden profitieren von Entlastungen bei Dezember-Abschlägen
Im Dezember greifen weitere Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Wärmebelieferungsvertrag. Die Regelung aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) sieht vor, dass Wärmekunden bereits im Dezember 2022 eine einmalige Entlastung erhalten. Diese dient der finanziellen Überbrückung bis zur Einführung
der regulären Wärmepreisbremse ab dem kommenden Jahr.
Kunden müssen nicht selbst aktiv werden Die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher
erfolgt aus Mitteln des Bundes direkt über die jeweiligen Fernwärmeversorger. Die Höhe der Soforthilfe beträgt in der Regel 120 Prozent des im September 2022 entrichteten Abschlages. Die tatsächliche Höhe des Entlastungsbetrags hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Fernwärme Duisburg und ihren Kundinnen und Kunden ab. Aufgrund verschiedener Vertragsvarianten hat der Gesetzgeber unterschiedliche Berechnungsmethoden vorgesehen.
Alle Kundinnen und Kunden der Fernwärme Duisburg werden in diesen Tagen schriftlich über ihre individuelle Soforthilfe informiert und müssen nicht selbst aktiv werden. Bei Kundinnen und Kunden der Fernwärme Duisburg, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben,
wird der Einzug des Abschlages im Dezember nicht erfolgen. Kundinnen und Kunden, die ihre monatlichen Abschläge überweisen, werden gebeten, den Abschlag für Dezember nicht zu überweisen, Die Soforthilfe wird automatisch mit ihrem Kundenkonto verrechnet.
Grundsätzlich werden mögliche Guthaben oder doch gezahlte Abschläge in der Folgerechnung automatisch durch die Fernwärme Duisburg ausgewiesen und verrechnet.
Auch die seit dem 1. Oktober greifende Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent für Fernwärme findet in der Jahresabrechnung automatisch Berücksichtigung.
Meter erhalten Entlastung über Vermieter
Auch Mieter werden entsprechend entlastet, in der Regel jedoch nicht direkt von der Fernwärme Duisburg als Wärmeversorger, sondern von ihrem Vermieter über die nächste Heizkostenabrechnung. In dieser muss der Vermieter die konkrete Höhe der Entlastung gesondert
ausweisen.
Wenige Kunden wie zum Beispiel zugelassene Krankenhäuser oder Gewerbe- und Industriekunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5.Mio. kWh pro Entnahmestellen werden von der Soforthilfe nicht erfasst. Auch diese Kunden werden individuell von der Fernwärme Duisburg informiert. Die Fernwärme Duisburg informiert in den kommenden Tagen zusätzlich auf ihrer Homepage zu denEntlastungsmaßnahmen.
Dieser Text stammt von der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH.
Autor:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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