Neues vom Sozialticket und den Zusatztickets
SozialTicket ab 1. Januar im gesamten VRR als Regeltarif
Der VRR-Verwaltungsrat hat im Essener Rathaus beschlossen, daß das SozialTicket zum 1. Januar 2013 im gesamten VRR-Gebiet in den Regeltarif übernommen wird. Für das Jahr 2013 wird der Preis in Höhe von 29,90 Euro beibehalten. Dies gilt für alle kreisfreien Städte und Kreise im VRR. Der Geltungsbereich des Tickets in den Kreisen wird auf eine kreisweite Gültigkeit ausgeweitet. Künftig wird nicht mehr nur die Chipkarte den Namen „meinTicket“ besitzen, sondern auch die Papiervariante wird gleichlautend bedruckt.
Diese Beschlüsse faßten die politischen Mandatsträger auf Grundlage der gutachterlichen Ergebnisse nach dem einjährigen Pilotprojekt. Voraussetzung ist und war es, dass es durch die Übernahme des SozialTickets in das Regelsortiment nicht zu einer Mehrbelastung der Aufgabenträger, der Verkehrsunternehmen oder der Kunden des weiteren Ticketsortiments kommt.
Basierend auf den Erkenntnissen der Evaluation sind tarifliche Mindererlöse durch die Gegenfinanzierung mit Landesmitteln abgedeckt. Auch die künftige Defiziteinschätzung für ein SozialTicket im Regeltarif und mit kreisweiter Gültigkeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Mitfinanzierung des Landes ausreichend ist.
Neben dem Preis von 29,90 Euro bleiben der Berechtigtenkreis sowie die im Pilotprojekt praktizierte Berechtigungsprüfung über die Ämter und Verwaltungen bestehen. Nachdem die Chipkarte für das SozialTicket bereits den Aufdruck „meinTicket“ besitzt, wird künftig auch die Papierkarte mit diesem Aufdruck an die Kunden ausgegeben.
Ab dem 1.Januar 2013 wird es im Bereich des ZusatzTickets nur noch ein einheitliches Tarifangebot zum Preis von drei Euro geben. Die Zusammen-legung der ZusatzTickets 1 und 2 hat der VRR-Verwaltungsrat in Essen beschlossen. Neben dem Einzelverkauf wird auch ein rabattiertes 4erZusatzTicket zum Preis von 10,80 Euro angeboten.
Das ZusatzTicket kann nur zusammen mit einem weiteren gültigen VRR-Ticket verwendet werden. Grundsätzlich berechtigt das ZusatzTicket den Fahrgast einmalig entweder die erste Klasse zu nutzen, ein Fahrrad mitzunehmen oder seinen Geltungsbereich auf den gesamten Verbundraum zu erweitern.
In der Vergangenheit war es aufgrund der Unterteilung in das ZusatzTicket 1 und 2 immer wieder zu Fragestellungen bei Mitarbeitern und Kunden gekommen. Insbesondere die differenzierte Erweiterung des Geltungsbereiches führte zu Kommunikationsproblemen. Dies wird künftig aufgrund der kundenfreundlicheren und einheitlichen Regelung nicht mehr der Fall sein – es gilt einfach pro Person und Fahrt ein ZusatzTicket pro Leistungserweiterung.
Autor:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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