neues RVR-Gesetz

Der NRW-Landtag hat am 29. April 2015 in Düsseldorf mit breiter Mehrheit ein neues RVR-Gesetz beschlossen. Kernpunkte des Gesetzes sind die erstmalige Direktwahl des Ruhrparlamentes und eine Kompetenzerweiterung des Verbandes.

Die Mitgliedskommunen und -kreise können durch die geänderte Gesetzesgrundlage künftig Aufgaben wie beispielsweise die Europaarbeit direkt auf den Regionalverband Ruhr (RVR) übertragen. Zudem werden die politischen Vertreter in der Verbandsversammlung, dem sogenannten Ruhrparlament, im Jahr 2020 dann erstmals direkt von den mehr als zwei Millionen wahlberechtigten Bürgern in der Metropole Ruhr direkt gewählt.

Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel zur Verabschiedung des RVR-Gesetzes im Landtag NRW: "Für den Regionalverband Ruhr hat der heutige Beschluss im NRW-Landtag eine historische Bedeutung und bietet der Region die Chance, aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu meistern. Die neue Möglichkeit, Aufgaben von den Städten und Kreisen auf den Verband zu übertragen, ist die konsequente Weiterentwicklung der städteübergreifenden Zusammenarbeit in der Metropole Ruhr. Ich bin sicher, dass die stark ausgeprägte Ruhrgebietsidentität der Menschen durch die Direktwahl des Ruhrparlamentes gestärkt wird. Wir können unsere Kräfte jetzt besser bündeln und mehr Dynamik in der Entwicklung von Zukunftsperspektiven entfalten.

Nach den langwierigen und teilweise unsachlichen Diskussionen im Vorfeld der Entscheidung richtet sich jetzt der Blick nach vorne. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern werden wir prüfen, welche Aufgaben der Verband künftig für die gesamte Metropole Ruhr wahrnehmen soll. Und was mich besonders freut: Mit dem heutigen Tag wird landesweit sichtbar, dass der Regionalverband Ruhr, stärker als je zuvor, die Klammer für das Ruhrgebiet ist und bleibt."
Josef Hovenjürgen, Vorsitzender der Verbandsversammlung, ergänzt:
"Die neue Gesetzesgrundlage bietet den Städten und Kreisen im Ruhrgebiet künftig die Möglichkeit, ihre Zusammenarbeit weiter zu stärken. Darüber hinaus bekommen die Menschen in der Metropole Ruhr durch die Direktwahl ein echtes Recht auf Mitwirkung. Es liegt nun an den Städten und Kreisen, gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr das Gesetz mit Leben zu füllen und das Ruhrgebiet in seiner Gesamtheit weiter nach vorne zu bringen. Mit diesem Gesetz können nun auch andere Regionen in Nordrhein-Westfalen den gleichen Weg einer städteübergreifenden, regionalen Kooperation gehen."

Der Regionalverband Ruhr (RVR) mit Sitz in Essen ist der Zusammenschluss der elf kreisfreien Städte und vier Kreise in der Metropole Ruhr mit rund 5,1 Millionen Einwohnern. Der RVR ist als Regionalplanungsbehörde für die Regionalplanung in der Metropole Ruhr zuständig. Die Verbandsversammlung entscheidet als Regionalrat über die Änderungen und Neuaufstellung des Regionalplans im Verbandsgebiet. Zudem ist der RVR Träger bedeutender Infrastrukturprojekte wie der Route der Industriekultur und dem Emscher Landschaftspark. Zu seinen gesetzli-chen Aufgaben gehören die regionale Wirtschafts- und Tourismusförderung sowie die Öffentlichkeitsarbeit für die Metropole Ruhr. Zusammen mit seinen kommuna-len Partnern trägt er die sieben Revier- und Freizeitparks. Der RVR erhebt zudem Geo- und Klimadaten über die Region und stellt sie seinen Mitgliedskommunen u. a. für planerische Zwecke zur Verfügung.

Zum RVR gehören die Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gel-senkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und die Kreise Recklinghausen, Unna, Wesel und Ennepe-Ruhr.
Weitere Informationen: www.rvr.metropoleruhr.de

Diese Nachricht stammt vom Informationsdienst Ruhr - Die Agentur für Nachrichten aus dem Ruhrgebiet, www.informationsdienst.ruhr, Herausgeber und Verlag: Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstraße 35, 45128 Essen.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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