Neues aus dem Schienenverkehr

"Der Vergabeausschuss des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) beabsichtigt die Betriebsleistungen im Niederrhein-Netz ab Dezember 2016 von Abellio Rail NRW durchführen zu lassen. In seiner heutigen Sitzung wurde dies auf Basis des vorangegangenen europaweiten Wettbewerbsverfahrens beschlossen, wobei noch eine zehntägige Einspruchsfrist eingehalten werden muss. Erst nach Ablauf dieser Frist wird mit dem neuen Betreiber Abellio Rail NRW ein 12-jähriger Verkehrsvertrag abgeschlossen. Bestandteil des Netzes sind die Linien RB 33 und RB 35, für letztere ist die Anbindung an Arnheim über Emmerich vorgesehen. Im Wettbewerbsverfahren kam erneut das sogenannte Fahrzeugfinanzierungmodell des VRR zum Einsatz. Das Modell sieht vor, dass der künftige Betreiber die Fahrzeuge für den Betrieb der Linie beschafft und dann an den Zweckverband VRR weiterveräußert. Der VRR wird Eigentümer der Fahrzeuge, übernimmt die Finanzierung und verpachtet diese für die Laufzeit des Verkehrsvertrages an den künftigen Betreiber.

Im Rahmen des zwölf Jahre laufenden Verkehrsvertrages werden die Linien dann bis zum Jahr 2028 zwischen Düsseldorf und Arnheim (RB 35) sowie zwischen Mönchengladbach und Wesel (RB 33) verkehren. Mit der Anbindung von Düsseldorf und die grenzüberschreitenden Verlängerung nach Arnheim wird die Regionalbahn 35 für zahlreiche Fahrgäste im VRR wesentlich attraktiver – insbesondere für Pendler und alle, die in ihrer Freizeit die niederländische Grenzregion erkunden wollen. Die Betriebsaufnahme ist für den Abschnitt Düsseldorf – Emmerich für Dezember 2016 geplant. Die Verlängerung von Emmerich nach Arnheim wird evtl. erst im Jahre 2017 in Betrieb gehen.

Grenzüberschreitung Emmerich – Arnheim

Unter Federführung des VRR hatten die Stadsregio Arnhem-Nijmegen, die Provincie Gelderland und das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen bereits seit Ende 2010 geprüft, inwieweit eine grenzüberschreitende Verbindung zwischen Emmerich und Arnheim realisiert werden könnte. Im November 2012 stimmten die politischen Gremien der niederländischen Aufgabenträger dann verbindlich zu, sich an den Mehrkosten zu beteiligen. Die somit ausdrücklich von allen Beteiligten gewünschte Realisierung der grenzüberschreitenden Verkehre wird nun umgesetzt. Aufgrund dieser Grenzüberschreitung müssen die Fahrzeuge die Voraussetzung für drei verschiedene Stromsysteme und die damit verbundenen Zugsicherungssystemen auf der Strecke zwischen Emmerich und Arnheim erfüllen.

Geplante Elektrifizierung Wesel-Bocholt

In dem Vergabeverfahren wird zusätzlich auch die Möglichkeit vorgesehen, die Strecke Wesel – Bocholt als Verlängerung der Linie RB 33 (Mönchengladbach – Wesel) oder als sogenannten „Flügelzug“ der Linie RB 35 (Düsseldorf – Emmerich – Arnheim) in das Niederrheinnetz zu integrieren. Voraussetzung dafür ist eine Elektrifizierung der Strecke Wesel – Bocholt. In einer vom VRR beauftragten Machbarkeitsstudie ist der bauliche, finanzielle und zeitliche Aufwand einer Elektrifizierung der Strecke von Wesel nach Bocholt - sowie die Herstellung der Barrierefreiheit der Bahnhöfe – untersucht worden. Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Vorhabens als vergleichsweise günstig einzustufen sind. So ist bei einer Ausbaugeschwindigkeit von 80 km/h mit Investitionskosten von ca. 12 Millionen Euro und bei einer Ausbaugeschwindigkeit von 100 km/h von ca. 15 Millionen Euro zu rechnen. Derzeit laufen beim VRR die Vorbereitungen zur Beauftragung der Vorplanung von 80 km/h, oder alternativ 100 km/h. Ziel der weiteren Planungsschritte ist eine Umsetzung der Elektrifizierung zur Inbetriebnahme des Niederrheinnetzes im Dezember 2016," berichtet Johannes Bachteler vom VRR - Verkehrsverbund Rhein - Ruhr.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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