Neuer VRR-Tarif

"Heute hat der VRR-Verwaltungsrat im Essener Rathaus weitere Entscheidungen für die Tarifharmonisierung VRR/VGN getroffen und die Zuschnitte der neuen Geltungsbereiche verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2012 wird sowohl im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) und in der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) der VRR-Tarif gelten. Mit diesen Entscheidungen der politischen Gremien steht nun fest, dass die fünfte Preisstufe E für den neuen Gesamtverbundraum (VGN + VRR) gelten und die Preisstufe D künftig in zwei Geltungsbereichen angeboten wird. Damit fallen die komplexen Übergangstarife weg und auf langen Relationen gilt nicht mehr der NRW-Tarif sondern der Verbundtarif mit der neuen Preisstufe E. Im Sommer dieses Jahres werden dann die preislichen Abstimmungen im Rahmen der Tarifintegration erfolgen.

Im Vorfeld dieses Entscheids über den Zuschnitt der Geltungsbereiche wurden zahlreiche Kriterien geprüft und im Zusammenspiel gegeneinander abgewogen. Maßgebliche Punkte waren dabei u.a.: Kommunikation, Tarifgerechtigkeit und Transparenz sowie Einnahmesicherung, Vorgaben des Landes zur Ertragssteigerung, Refinanzierung von Durchtarifierungsverlusten im SPNV, Beitrag zur SPNV-Finanzierung und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.

„Erst nach Abwägung der verschiedenen Kriterien und Modelle sowie von deren Vor- und Nachteilen ist man mit dem heutigen Beschluss in der anspruchsvollen Aufgabe, zwei Systeme zusammenzuführen, einen guten Schritt weiter gekommen“, erläutert VRR-Vorstand Klaus Vorgang den Beschluss. „Die letzten Entscheidungen in Sachen Preise stehen zwar noch aus, aber mit der Festlegung der neuen Gültigkeitsbereiche ist eine wichtige Grundlage verabschiedet worden“, so Vorgang weiter. Die Beschlüsse werden nun als Basis für die preislichen Entscheidungen dienen und sind Ausgangspunkt der vertrieblichen und kommunikativen Vorbereitungen im neuen Verbundraum. „Uns ist bewusst, dass wir die Kunden für diese Tarifharmonisierung gewinnen müssen und dabei spielt deren Information eine entscheidende Rolle“, so Vorgang. „Eine hohe Transparenz in der Entscheidungsfindung sowie eine offene Kommunikation über Vor- und Nachteile ist uns dabei sehr wichtig“, so Vorgang.

Schon im Vorfeld der Entscheidung war klar, dass mit dem Wegfall des Übergangstarifes eine Vereinfachung und Verbesserung für zahlreiche Kunden erreicht wird. Jedoch auch, dass neue Preisstufen, Änderungen im Zuschnitt die Preisstufe D und die Regelungen für verbundweit gültige Tickets eine umfassendere Information bei anderen Nahverkehrskunden mit sich bringen. Ebenso weiß man bereits heute, dass die Preisstufe E preislich unterhalb des NRW-Tarifes liegen wird und somit vielfach Kostenersparnis bei den Fahrgästen auslösen wird. Jedoch ist den Entscheidern auch bewusst, dass Kunden der Preisstufe D zum gleichen Preis Relationen zwischen 70 und 110 Kilometern zurücklegen können und es bei einigen Relationen zu Preissprüngen kommen kann. „Deshalb sind heute schon die Weichen gestellt worden am 1. Januar 2014 eine verbundweite Strukturreform durchzuführen, um die Erfahrungen aus den ersten Jahren Tarifgemeinschaft zu nutzen und weitere Optimierungen umzusetzen“, so Vorgang abschließend.

Die Entscheidungen zum Gültigkeitsbereich im Einzelnen:
• Die Gültigkeitsbereiche A, B und C bleiben im VRR unberührt erhalten.
• Diese VRR-Systematik A bis D wird in den VGN-Bereich übertragen und löst die dortigen Preisstufen 1 bis 4 ab.
• SchokoTicket und BärenTicket sind künftig in der Gültigkeit D Varianten Nord und Süd oder E erhältlich.
• Der Zusatznutzen der verbundweiten Gültigkeit beim Ticket2000 und YoungTicketPLUS ist zukünftig wahlweise in der Variante D Nord oder Süd erhältlich. Für Fahrten über diese Region hinaus ist ein Zusatzticket notwendig.
• Tickets können auch künftig durch den Kauf eines Zusatztickets im räumlichen Gültigkeitsbereich erweitert werden:
a) Ein kleines Zusatzticket erweitert den Geltungsbereich in die Nachbarstadt.
b) Ein großes Zusatzticket erweitert den Geltungsbereich für weitergehende Fahrten in die angrenzende Region oder für den gesamten Verbundraum.
• Im Ausbildungsverkehr gelten über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren Übergangsregelungen.

Der neue Verkehrsraum Rhein-Ruhr erstreckt sich über ein Gebiet von 7.345 Quadratkilometern und verfügt über ein 2.248 Kilometer langes Schienennetz. Die jährliche Verkehrsleistung im SPNV liegt bei 45 Millionen Zugkilometern. Rund 8,1 Millionen Einwohner können künftig das gemeinschaftliche Nahverkehrsangebot nutzen," berichtet Sabine Tkatzik von der Pressestelle des Verkehrsverbundes.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.