Neue VRR-Tarife
Strukturelle Umgestaltung und weitere Vereinfachung im Tarifsystem des VRR
VRR beschließt moderate Preisanpassung
Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr (VRR) hat heute eine Preisanpassung bei den Tickets um durchschnittlich 1,9 Prozent sowie strukturelle Anpassungen im Tarifsystem zum 1. Januar 2018 beschlossen. In diese insgesamt moderate Tarifmaßnahme fließen die allgemein steigenden Betriebs- und Personalaufwände bei den Verkehrsunternehmen im VRR ein. Der VRR schafft mit diesen Maßnahmen eine zukunftsfähige Tariflandschaft, die zugleich den Kundenbedürfnissen entspricht und neue Fahrgäste hinzugewinnt.
"Zu einem attraktiven Nahverkehrssystem gehören Tarife, die die betrieblichen Aufwendungen und künftigen Investitionen berücksichtigen sowie den unterschiedlichen Kundenbedürfnissen gerecht werden", erläutert VRR-Vorstand José Luis Castrillo, "insofern besteht die Herausforderung darin, Tarife und Tarifentwicklungen zwischen Kostenorientierung und Marktakzeptanz auszubalancieren." Neben der allgemeinen Preisanpassung zum 1. Januar 2018 sind heute auch strukturelle Verbesserungen beschlossen worden. Durch Maßnahmen zur Weiterentwicklungen bei den Ticketangeboten und Anpassungen in der Tarifstruktur arbeitet der VRR weiterhin an einer Vereinfachung des Tarifsystems. "Mit den Anpassungen an der Tarifstruktur stellen wir die Besonderheiten der Tarifprodukte noch klarer heraus und bieten den Nahverkehrskunden weitere attraktive Services. Damit schaffen wir auch die Grundlage, neue Kundengruppen zu erreichen", so Castrillo weiter.
Strukturelle Verbesserungen im Tarif
Mit den zum 1. Januar 2018 beschlossenen strukturellen Anpassungen wird sich das Tarifsystem perspektivisch vereinfachen und verbessern. Eine wesentliche Vereinfachung der VRR-Tarife bringt die Reform der Preisstufe C. Ab dem kommenden Jahr werden die derzeit 170 Gültigkeitsbereiche in nur noch 19 Regionen zusammengefasst und bieten somit großflächigere Räume. "Damit wird grundsätzlich die Komplexität des Tarifs reduziert und das Angebot für die Kunden deutlich vereinfacht", führt VRR-Vorstand José Luis Castrillo aus.
Von dieser Reform profitieren alle heutigen Kunden mit einem Ticket der Preisstufe C, denn sie erhalten einen wesentlich größeren Geltungsbereich und ersparen sich somit notwendige ZusatzTickets für die Fahrt zu Zielen, die außerhalb ihres Geltungsbereichs liegen. Zudem ergibt sich die Möglichkeit, dass Kunden, die heute ein netzweit gültiges Ticket der Preisstufe D haben, in die preislich günstigere Preisstufe C wechseln können. Eine durchgeführte Marktforschung unter bisherigen Kunden des YoungTicketPLUS sowie unter den künftigen gewerblichen und kaufmännischen Auszubildenden hat u. a. ein großes Interesse an einer verbundweiten Ausweitung des bisherigen Ticketangebotes ergeben. Die Tickets werden derzeit noch preisstufenbezogen angeboten. Nun hat der Verwaltungsrat die Entscheidung für die Einführung des netzweiten Angebots getroffen. Ab dem kommenden Jahr gilt auch für die Auszubildenden ein dem SchokoTicket ähnliches Angebot, das für Abonnenten zu einem moderaten Einführungspreis von 59,95 Euro angeboten wird. Auf Basis der Marktentwicklung wird gegebenenfalls über eine preisliche Anpassung des Angebots im Laufe des kommenden Jahres beraten.
Mit dieser Leistungsausweitung sinken die Preise für Kunden in den Preisstufen B, C und D sehr deutlich. "Rund 90 Prozent der Kunden mit den Preisstufen A oder B nutzen bislang regelmäßig ein Zusatzticket, um ihren Geltungsbereich zu erweitern", sagt José Luis Castrillo. "Insofern profitieren auch diese Kunden von dem netzweiten Angebot, denn diese ZusatzTickets sind bei der erweiterten Gültigkeit des YoungTickets und des YoungTicketPLUS künftig nicht mehr nötig." Mit den neukonzipierten YoungTicket-Angeboten besteht zudem perspektivisch die Möglichkeit, mit einem pauschalen Ergänzungsticket auch in angrenzende Regionen des VRS zu fahren. Mit der Umgestaltung des TagesTickets reagiert der VRR auf die sich verändernden Bedürfnisse der Kunden und die zunehmende touristische Bedeutung der Region Rhein-Ruhr. Die bisher auf einen Kalendertag bezogenen TagesTickets werden auf eine Geltungsdauer von 24 Stunden nach Entwertung ausgeweitet. Im Vergleich zum aktuellen TagesTicket haben Kunden künftig die Möglichkeit, Busse und Bahnen auch bis weit in den folgenden Kalendertag zu nutzen.
Neu ist zudem eine Ticketvariante mit einer Gültigkeit von 48 Stunden. Diese Neuausrichtung entspricht mehr dem Reiseverhalten von Fahrgästen, die beispielsweise als Wochenendausflügler in der Region unterwegs sind. Zudem bietet es die Basis für weitere Kooperationen vor Ort. Beibehalten wird bei den 24- und 48-Stunden-Tickets die bewährte Praxis eines Grundpreises für eine Person und eines gleichbleibenden Aufpreises für jeweils bis zu vier weiteren Personen.
SozialTicket-Angebot im VRR weiterhin gesichert
Bereits seit über fünf Jahren bietet der VRR mit dem SozialTicket ein besonders rabattiertes Nahverkehrsticket für berechtige Fahrgäste. Derzeit nutzen monatlich im Durchschnitt 170.000 Kunden das Angebot, das in kreisfreien Städten in der Preisstufe A und in Kreisen gilt. Die Kunden zahlen für das SozialTicket aktuell 35,55 Euro. Die aus der Rabattierung resultierenden Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen werden durch die Zuschüsse des Landes NRW gedeckt. Seit Einführung ist die Anzahl der SozialTicket-Kunden um über 250 Prozent gestiegen. Aufgrund dieser auch weiterhin stetig steigenden Nachfrage und nicht ausreichender Landesmittel zeichnet sich eine erkennbare Finanzierungslücke ab.
Der Verwaltungsrat im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat daher heute eine vorgezogene Anpassung des SozialTickets um 2,25 Euro auf 37,80 Euro pro Monat zum 1. Oktober 2017 beschlossen. Somit ist auf Grundlage der Landesfinanzierung und der beschlossenen Preismaßnahme das SozialTicket im VRR-Raum für das Jahr 2017 weiterhin gesichert. Trotz dieser Anpassung orientiert sich das Ticket auch weiterhin am halben Preis eines Ticket1000. Damit Fahrgäste das rabattierte Angebot jedoch tatsächlich auch im Jahr 2018 und darüber hinaus nutzen können, ist der VRR zwingend auf die weitere finanzielle Unterstützung des Landes angewiesen.
Differenzierte Anpassungen bei den Preisen
Neben der strukturellen Anpassung erfolgt auch eine differenzierte Anpassung der Ticket-Preise, die mit durchschnittlich 1,9 Prozent moderat ausfällt. Im Zeitkartenbereich erfolgt dabei eine Fortführung der Preisdifferenzierung in der Preisstufe A durch eine etwas deutlichere Preisanpassung im Preisniveau A2 und nochmals etwas höher im Preisniveau A3 gegenüber dem Niveau in A1. Mit dieser differenzierten Vorgehensweise wird dem unterschiedlichen Leistungsangebot in den einzelnen Städten im Verbundraum Rechnung getragen.
Ähnlich wie bei den Zeittickets wird zukünftig auch bei EinzelTickets im Bartarif innerhalb der Preisstufe A unterschieden. Der Preis eines EinzelTickets für Erwachsene wird zum 1. Januar 2018 verbundeinheitlich in den Preisstufen gestaffelt angepasst. Während es in den Preisstufen A1 und A2 stabil bleibt, erhöht es sich in den Preisstufen A3 und B um moderate zehn Cent. Eine größere preisliche Anpassung in Höhe von 40 Cent bzw. 30 Cent ist in den Preisstufen C und D vorgesehen. Die 2017 preisstabil gehaltenen Kinderpreise für das in allen Preisstufen einheitliche EinzelTicket sowie für das 4erTicket werden weiterhin nicht angepasst. Auch Einzel- und 4erTickets im Kurzstreckenbereich werden nicht erhöht.
Beim SchokoTicket bleibt der Eigenanteil unverändert.
Diese Nachricht stammt vom VRR selbst.
Autor:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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