Mehr verkaufsoffene Sonntage für Duisburg? - Neues Gesetz der Landesregierung mit Chancen und Risiken
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ein neues „Ladenöffnungsgesetz“ auf den Weg gebracht, das auch für Duisburg hinsichtlich verkaufsoffener Sonntage neue Perspektiven eröffnet, aber auch eine Reihe von Unwägbarkeiten hinterlässt.
Zunächst einmal ist es in unserer Stadt künftig möglich, 16 statt bisher elf Termine zu nutzen, die letztlich vom Rat der Stadt zu beschließen sind. Gegen Ende eines Jahres kamen die organisierten Kaufmannschaften und Werberinge im gesamten Stadtgebiet stets beim Handelsverband NRW Niederrhein zusammen, um ihre Termine und Aktivitäten abzustimmen, die dann als Gesamtpaket dem Rat vorgeschlagen wurden. Das wird auch diesmal der Fall, allerdings unter veränderten Vorzeichen.
„Die zusätzlichen Termine erhöhen unsere Flexibilität“, erläutert Hauptgeschäftsführer Wilhelm Bommann im Gespräch mit dem Wochen-Anzeiger, denn „dadurch können wir weitgehend vermeiden, dass etwa in der Innenstadt und einzelnen Stadtteile parallel verkaufsoffene Sonntage durchgeführt werden müssen.“
Konzept mit bemerkenswerten Erfolgen
Bislang war es Duisburg notwendig und üblich, dass die beantragten Sonntage mit Events und Festen gekoppelt wurden, die nach einem Urteil der Gerichte Rechtssicherheit gaben. Bommann: „Mit diesem Konzept haben wir in ganz Deutschland wirklich einmalige Erfolge erzielt.“
Stadt und Kaufmannschaften haben eigens Umfragen durchgeführt, die die Anforderungen des Gerichts bestätigt haben. Auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wollen viele diesen Weg weiter beschreiten. Allerdings lässt die Landesregierung neben der Koppelung mit Stadt- und Traditionsfesten künftig neue Möglichkeiten und Anlässe zu, um einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen.
Wenn es um die „Entwicklung, Stärkung oder Erhalt eines vielfältigen stationären Einzelhandels“ geht, hält die Landesregierung die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages ebenso für sinnvoll wie bei der Stärkung „zentraler Versorgungsbereiche“. Für Duisburg könnte dies bedeuten, dass künftig auch Firmen und Unternehmen öffnen könnten, die bislang nicht im unmittelbaren Aktionsbereich der Stadt- und Stadtteilfeste liegen. Für Möbel- oder Autohäuser wäre das eine zusätzliche und bislang nicht gegebene Chance, mit von der Partie zu sein.
Gesetz hält weitere Möglichkeiten offen
Das bereits Ende März in Kraft getretene Landesgesetz lässt sonntägliche Ladenöffnung zudem auch dann zu, wenn sie „die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort“ steigert. Insgesamt gibt es neben der Anbindung an Feste und Events vier weitere Möglichkeiten, einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Eine Blitzumfrage unserer Redaktion hat ergeben, dass die meisten Werberinge das alte Prinzip, sie in Verbindung mit einem Fest durchzuführen, fortsetzen wollen. Karsten Vüllings, Vorsitzender des Rheinhauser Werberings: „Es hat sich bewährt und hat allen Klagen Stand gehalten.“
Das wird auch in Hamborn und Neumühl so gesehen, wie die dortigen Vorsitzenden Andreas Feller und Tobias Kierdorf erklären. Joachim Schneider (Wanheimerort) und Heike Wiehe (Meiderich) wollen mit ihren Mitgliedern die neue Rechtslage sorgfältig prüfen. Heike Weihe: „Dazu brauchen wir aber Zeit, denn es besteht noch Klärungsbedarf.“
Sich von der beste Seite präsentieren
Juristen sind sich zudem uneinig, ob das das neue NRW-Gesetz den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Gänze entspricht und Genüge tut. Wilhelm Bommann hofft, dass die die Verwaltungsrechtler der Landesregierung dies alles auf dem Schirm hatten. Fest steht für ihn allerdings, dass Duisburg und sein Einzelhandel künftig mehr Möglichkeiten haben, sich von ihrer besten Seite zu präsentieren.
Autor:Reiner Terhorst aus Duisburg |
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