Duisburg in Inzidenzstufe 2 - ab Freitag, 4. Juni, gelten neue Corona-Regelungen
Mehr Kontakte, mehr Freizeitmöglichkeiten

Bei der Außengastronomie ist der Negativtestnachweis nicht mehr erforderlich.  | Foto: Borgwardt/LK
  • Bei der Außengastronomie ist der Negativtestnachweis nicht mehr erforderlich.
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Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung in NRW sieht drei Inzidenzstufen vor. Stufe 1: Inzidenz bis 35; Stufe 2: Inzidenz über 35, aber höchstens 50; Stufe 3: Inzidenz über 50, aber höchstens 100. Die Corona-Regeln sind an diese drei Stufen geknüpft und können von Kommune zu Kommune variieren. Da die Inzidenz bereits seit dem 28. Mai kontinuierlich unter 50, aber über 35 liegt, gilt ab Freitag, 4. Juni, für Duisburg die Stufe 2.

Damit sind weitere Lockerungen verbunden, beispielweise:
Kontakte
Zusätzlich zu den bisherigen Regelungen dürfen sich nun auch Personen aus drei Hausständen ohne Personenbegrenzung treffen. Unabhängig von der Anzahl der Hausstände können bis zu zehn Personen, die alle über einen Negativtestnachweis verfügen, zusammentreffen. In beiden Fällen dürfen immunisierte Personen aus weiteren Hausständen zusätzlich teilnehmen.

Kultur
Kultureinrichtungen (Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Bibliotheken und ähnliches) dürfen auch ohne Terminbuchung besucht werden. Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 500 Personen zulässig. Erforderlich ist hierfür ein Negativtestnachweises, die Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung des Mindestabstands müssen sichergestellt sein.

Sport
Im Freien ist die Ausübung von kontaktfreiem Sport ohne Personenbegrenzung zulässig. Kontaktsport darf mit bis zu 25 Personen, negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit betrieben werden.
In geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios darf mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung unter Beachtung der Vorschriften zum Mindestabstand erfolgen. Kontaktsport ist bei Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit mit bis zu zwölf Personen zulässig.

Freizeit
Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern, Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen ist mit Negativtestnachweis erlaubt, wobei die Anzahl gleichzeitig anwesender Gäste eine Person pro sieben Quadratmeter der für sie geöffneten Fläche nicht übersteigen darf.

Einzelhandel
Im Einzelhandel gilt eine Personenbegrenzung auf eine Person pro angefangene zehn Quadratmeter (bis zu 800 Quadratmeter).

Gastronomie
Bei der Außengastronomie ist der Negativtestnachweis nicht mehr erforderlich. Innenbereiche können für Personen mit Negativtestnachweis öffnen, wobei den Gästen ein Sitzplatz und an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden und die einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein muss.

Eine detaillierte Übersicht des Stufenplans des Landes findet sich hier
Weitere Infos gibt es auf der städtischen Homepage unter www.duisburg.de, Stichwort Corona.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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