Maskenpflicht
Mehr als 8.000 Fahrgäste kontrolliert, Duisburger Ordnungsamt verhängt 86 Bußgelder von je 150 Euro

Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen werden sofort 150 Euro fällig. | Foto: PR-Foto Köhring
  • Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen werden sofort 150 Euro fällig.
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Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Seit dieser Woche sind Mitarbeiter des Ordnungsamtes täglich gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs.

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängen gegen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. Ab der kommenden Woche wird die DVG die Zahl der Kontrolleure erneut aufstocken und die Kontrollen täglich noch einmal intensivieren. DVG und Stadt Duisburg gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes vor.

Tägliche Kontrollen

In dieser Woche wurden insgesamt 8.139 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Ordnungsamt hat 86 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.

Die weiteren Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
=> In Bussen und Bahnen: 438 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Die meisten Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. 94 Fahrgäste, das entspricht 1,15 Prozent, mussten aus Bus oder Bahn verwiesen werden.
=> An Haltestellen: 1.015 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.

Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz. Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße ahnden die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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