Maskenpflicht in Wahllokalen
Maskenpflicht in Wahlräumen
Seit dem 31.08.2020 gilt die neue Corona-Verordnung. In dieser ist nunmehr unmissverständlich festgelegt, dass für Wählerinnen und Wähler bei Betreten von Wahlräumen und deren Zuwegen innerhalb von Gebäuden sowie in Warteschlangen vor den Gebäuden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht. Ziel ist ein umfassender Gesundheitsschutz für Wählerinnen und Wähler sowie Wahlhelfer. Für Personen, die den Mundschutz vergessen haben sollten, verfügen die die Wahlvorstände vor Ort über einen Notbestand an Einwegmasken.„Ich begrüße diese eindeutige Regelung ausdrücklich. Wahlberechtigte, denen das Tragen eines Mund-Nasenschutzes nicht möglich ist, können ihre Stimme gerne per Briefwahl abgeben“, so Wahlleiter Martin Murrack. Für die Briefwahl ist ein entsprechender Antrag zu stellen (Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Die Antragstellung ist auch möglich in den Briefwahlstellen - Bezirksrathaus Walsum, Zimmer 403Bezirksrathaus Hamborn, Zimmer 102 - Bezirksrathaus Meiderich/Beeck, Zimmer 216Bezirksrathaus Homberg/Ruhrort/Baerl, Zimmer 201 – 203 - Rathaus Burgplatz, Sitzungszimmer 68Bezirksrathaus Rheinhausen, Zimmer 219 - Bezirksrathaus Süd, Counter EG - Wahlamt In den Haesen 84, Homberg oder online mithilfe des QR-Codes auf dem Antragsformular bzw. unterhttps://www.briefwahl.duisburg.de/.
Auch eine Mail an Briefwahl@stadt-duisburg.de unter der Angabe von Vorname,Name, Anschrift ist zur Beantragung der Unterlagen ist ausreichend.Rückfragen zum Thema Briefwahl beantwortet das Wahlamt unter 0203 / 283-3333.Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, Sonntag, 13. September, 16 Uhr, bei der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik eingegangen sein. Dafürkönnen folgende Abgabestellen genutzt werden: Briefkasten des Rathauses Duisburg, Burgplatz 19, 47051 Duisburg Wahlamt Stadt Duisburg, In den Haesen 84
Autor:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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