Loveparade: Keiner will's gewesen sein

Mittwoch, Tag der Gutachten. Kurz bevor die Stadt Duisburg ihren Abschlussbericht zur Loveparade-Tragödie präsentierte, in dem die Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek der Verwaltung rechtmäßiges Handeln attestiert, wurde im Landtag in Düsseldorf eine gutachterliche Stellungnahme fürs Innenministerium vorgestellt. Darin weisen Prof. Dr. Thomas Mayen und Dr. Frank Hölscher, Fachanwälte für Verwaltungsrecht aus Bonn, der Stadt Duisburg eine erhebliche Mitschuld an der Massenpanik im Karl-Lehr-Tunnel zu.
Die Stadt habe sicherstellen müssen, dass die Vorkehrungen gegen Stauungen und Propfbildungen im Tunnel durch den Veranstalter auch eingehalten werden. „Dies schließt insbesondere die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben und ihre eventuelle Durchsetzung am Tag der Veranstaltung selbst ein“, heißt es im Gutachten. Die unabhängig davon bestehende Verantwortung des Veranstalters ließe diese allgemeine und übergreifende Zuständigkeit und Verantwortung der Stadt nicht entfallen.
Zur Rolle der Polizei kommen die Gutachter zu dem Schluss: „Die Aufgabe der Polizei im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr besteht nur subsidiär. Sie darf insoweit nur nachrangig zur Stadt Duisburg tätig werden, wenn und soweit ein Handeln der Ordnungsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Das bloße Fehlen von Vollzugskräften der Ordnungsbehörde vor Ort begründet keine eigene Zuständigkeit der Polizei.“

Autor:

Sabine Justen aus Duisburg

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