Korruption im Gesundheitswesen endlich wirksam bekämpfen!

Am morgigen Freitag berät der Deutsche Bundestag abschließend über den Antrag der SPD-Bundestagsfaktion „Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen. In jedem Jahr entsteht der Gesetzlichen Krankenversicherung durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen ein Schaden zwischen fünf und 18 Milliarden Euro. Das sind etwa drei bis zehn Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben. Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen beschädigt Korruption das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten. Es besteht dringender Handlungsbedarf und unser SPD-Antrag bietet effektive Lösungen. Leider hatten CDU/CSU und FDP den Antrag im Gesundheitsausschuss abgelehnt.

Wir wollen erreichen, dass Korruption durch oder von Ärzten überhaupt einen Straftatbestand darstellt. Auch Falschabrechnungen in Krankenhäusern sollen spürbar sanktioniert werden können. Der Antrag erhebt keinen Generalverdacht. Er wendet sich nur gegen jene, die falsch abrechnen oder medizinische Leistung zur ungerechtfertigten Vorteilsnahme nutzen. Wir wollen bei den Akteuren im Gesundheitswesen und insbesondere bei niedergelassenen Ärzten das Unrechtsbewusstsein stärken. CDU/CSU und FDP müssen ihre Blockadehaltung aufgeben, damit wir endlich gemeinsam aktiv gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgehen können.

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Bärbel Bas aus Duisburg

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3 Kommentare

Bärbel Bas aus Duisburg
am 20.06.2012 um 12:06

Der Abbruch der Sitzung war gewollt und keine Arbeitsverweigerung. Der Opposition ging es darum deutlich zu machen, dass diese schwarz-gelbe Regierung das Thema Betreuungsgeld scheinbar selber nicht so wichtig nimmt und bei der Debatte nicht anwesend ist. Außerdem wollte diese Koalition das Betreuungsgeld im Eilverfahren noch vor der Sommerpause durchdrücken. Deshalb haben wir den sogenannten Hammelsprung genutzt, um das Thema von der Tagesordnung zu bekommen und zu demonstrieren, dass schwarz-gelb nicht mal eine eigene Mehrheit hat. Ich war vor Ort und manchmal muss man auch alle parlamentarischen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Betreuungsgeld, das 70 % der Bevölkerung ablehnen, zu verhindern.

Bärbel Bas aus Duisburg
am 20.06.2012 um 12:14

Was die Honorarabrechnung angeht, wollen wir das Element der bisher freiwilligen Patientenquittung, die es ja jetzt schon laut Gesetz gibt, verpflichtend machen. Bisher war das aber mit der schwarz-gelben Regierung nicht umzusetzen. Die wollen nämlich lieber, dass der Patient eine Rechnung bekommt, in Vorkasse geht und sich dann das Geld bei der Kasse wiederholt. Das wollen wir nicht. Denn das bedeutet, dass dann viele nicht mehr zum Arzt gehen, weil sie die Rechnung nicht vorab bezahlen können. Deshalb ist der Vorschlag @Joachim richtig, eine verpflichtende Quittung für den Patienten auszustellen.

Bärbel Bas aus Duisburg
am 20.06.2012 um 13:21

Ich zitiere mal Wikipedia:

"Die Arbeitsverweigerung, also die Weigerung des Arbeitnehmers, die von ihm vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, kann den Arbeitgeber grundsätzlich dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen (früher spielten auch Betriebsbußen hier eine Rolle).

In einzelnen Fällen kann sich jedoch der Arbeitnehmer in Situationen befinden, in denen die Arbeit zwar faktisch möglich ist, in denen von ihm jedoch aus übergeordneten Gesichtspunkten keine Pflichterfüllung verlangt werden kann. Der Arbeitnehmer ist dann berechtigt, die Arbeit zu verweigern."

Was mich persönlich angeht, trifft der 2. Absatz zu ;-)) Also war die "Arbeitsverweigerung" zulässig, weil es ums Betreuungsgeld in 1. Lesung ging und noch nicht um die Verabschiedung. Und ja, Demokratie ist anstrengend aber wichtig und unverzichtbar. In diesem Sinne, kämpfen wir beide dafür.