Kommt die Ehrenamtskarte nach Duisburg
"In seiner Sitzung am 3.12.2010 beschloss der Beirat für Menschen mit Behinderungen den Antrag, die Einführung der „Ehrenamtskarte“ für die Stadt Duisburg zu prüfen.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Jahr 2008 eine Ehrenamtskarte eingeführt, die in Zusammenarbeit mit den an dem Projekt beteiligten Kommunen zur Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement ausgegeben wird. Menschen, die sich in besonderem zeitlichen Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote der beteiligten kommunalen Einrichtungen und beteiligter Einrichtungen aus Kultur, Sport und Wirtschaft vergünstigt nutzen.
Grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte ist ein ehrenamtliches Engagement von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder bei einem freien Träger, ohne eine
pauschale Aufwandsentschädigung zu erhalten. Weitere Voraussetzungen, wie die Dauer des bisherigen Engagements und Alter der berechtigten freiwilligen Engagierten, werden von den Kommunen festgelegt, ebenso wie die Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte.
Das Land gewährt eine Anschubfinanzierung von 3.000 €, fordert dabei aber auch bestimmte Qualitätsstandards für die Öffentlichkeitsarbeit, die Einwerbung von Vergünstigungen und die
Verleihung der Karte in angemessener Form. Die Einführung einer Ehrenamtskarte in Duisburg wurde bereits im Jahr der Einführung in
Nordrhein-Westfalen geprüft. Folgende Aspekte wurden dabei gegenübergestellt:
- Nach der bei einer Einführung der Ehrenamtskarte NRW zwischen der Stadt und dem Land NRW abzuschließenden Vereinbarung ist Voraussetzung für die Vergabe einer Ehrenamtskarte, daß der Betreffende sich pro Woche mindestens 5 Stunden/im Jahr mindestens
250 Stunden engagiert.
Qualität und Bedeutung eines freiwilligen Engagements lassen sich aber nicht notwendigerweise in Stundenzahlen bemessen.
- Die Stadt stellt materielle Vergünstigungen für die InhaberInnen der Ehrenamtskarte im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung. Darüber hinaus wirbt die Stadt bei Dritten für eine Unterstützung des Projekts auch in Form von Vergünstigungen.
Es ist realistisch anzunehmen, dass bei Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Duisburg die Zahl derjenigen, die vergünstigt städtische und andere beteiligte Einrichtungen nutzen
könnten, noch einmal deutlich erhöht würde, weil der Anteil der älteren freiwillig engagierten Menschen, die nicht die Voraussetzungen der Familienkarte erfüllen, groß sein dürfte.
- Die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte NRW würden nicht nur für diejenigen, die in Duisburg eine Ehrenamtskarte erhalten haben, gelten, sondern für alle Inhaber der Ehrenamtskarte in Nordrhein-Westfalen. Ein Oberzentrum wie Duisburg wird von einer größeren Zahl von Menschen besucht als beispielsweise kleinere Gemeinden wie diejenigen, die in größerer Zahl die Ehrenamtskarte eingeführt haben. Aus diesem Grund sind auch die finanziellen Auswirkungen dadurch, dass allen Inhaberinnen und Inhabern einer nordrhein-
westfälischen Ehrenamtskarte die eingeworbenen Vergünstigungen zustehen, für ein Oberzentrum wie Duisburg anders zu bewerten als bei Einführung der Ehrenamtskarte in Orten mit geringeren Besucherzahlen als Duisburg. Dies dürfte erklären, warum im Ruhrgebiet mit Mülheim an der Ruhr und Herne lediglich kleinere Großstädte die Ehrenamtskarte eingeführt haben.
- Die Stadt ist nach den Regularien des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig für die Vergabe der Ehrenamtskarte. In einer Stadt wie Duisburg, in der die Zahl derjenigen, die die Voraussetzungen für eine Ehrenamtskarte erfüllen würden, bei mehreren Tausend liegen
dürfte, ist der Verwaltungsaufwand bei der Vergabe groß, der sich dann bei Ablauf der Gültigkeitsdauer, die die Stadt vermutlich auf zwei oder drei Jahre festlegen würde, wiederholt. In kleineren Gemeinden ist schon durch die geringere Zahl der möglichen
Inhaber einer Ehrenamtskarte der Verwaltungsaufwand nicht so bedeutend. Auch die Einwerbung von Vergünstigungen über den Kreis städtischer Einrichtungen hinaus und die Öffentlichkeitsarbeit für eine Ehrenamtskarte wäre in Duisburg mit erheblichem personellem
Aufwand verbunden. Demgegenüber ist die Zahl der teilnehmenden Einrichtungen in den kleinen Orten, die in erster Linie die Ehrenamtskarte eingeführt haben, in der Regel geringer, was sich ebenfalls in einem geringeren Verwaltungsaufwand bei der Einwerbung von Vergünstigungen wie in einem geringeren finanziellen Aufwand für die Öffentlichkeitsarbeit niederschlagen dürfte.
- Auch zielt die Ehrenamtskarte letztlich nur auf monetäre Vergünstigungen ab, während freiwillig Engagierte mit ihrem unentgeltlichen Engagement in der Regel gerade dokumentieren, daß finanzielle Anreize für sie zweitrangig sind. Eine Geste der Wertschätzung, die ihren Schwerpunkt in finanziellen Aspekten hat, verfehlt deshalb die Motivationslage der Mehrzahl der freiwillig Engagierten. Freiwillig Engagierte leisten wichtige Beiträge für unsere Stadtgesellschaft. Ihr Einsatz fördert den Zusammenhalt. Die freiwillig Engagierten dokumentieren mit ihrem Engagement, dass
es sich lohnt, Eigeninitiative zu zeigen und Verantwortung zu übernehmen. Die Wertschätzung des freiwilligen Engagements mit der Einführung der Ehrenamtskarte monetär zum Ausdruck zu bringen wird jedoch weder der Grundeinstellung freiwillig Engagierter gerecht, noch empfiehlt sich aus den dargestellten Gründen die Einführung der Ehrenamtskarte für eine Ruhrgebietsgroßstadt der Größenordnung Duisburgs," ist bei der heutigen Sitzung des Duisburger Beirates für Menschen mit Behinderungen zu erfahren.
Leider wird hier nichts drüber gesagt, wie bürgerschaftliches und vor allem kostenloses ehrenamtlichs Engagement also lochles eine Anerkennung durch die Stadt erfahren kann...
Autor:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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