Übrigens
„Klage- Virus“

Bis Ende November gelten offiziell noch die derzeitigen Corona-Schutzverordnungen. Vermutlich werden sie heute ebenso offiziell verlängert oder sogar noch verschärft. Bereits jetzt sind bei den NRW-Verwaltungsgerichten viele Klagen eingegangen, allein 400 beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Die sind noch längst nicht abgearbeitet oder entschieden. Die Richter arbeiten mit Hochdruck.

Mehrere Streitpunkte müssen noch in dieser Woche entschieden werden, wie am Dienstag die ver.di-Klage zur Ladenöffnung am 1. Advent. Unter den noch offenen Klagen sind zum Beispiel Eilverfahren von Betreibern von Tennishallen, Reit- und Schwimmschulen und einer Hundeschule. Personal-Trainer wollen klären lassen, ob ihr Angebot im Freien und mit genügend Abstand nicht erlaubt sein müsste. Auch müssen die OVG-Richter noch über ein Kaffeetrinken nach einer Beerdigung entscheiden.

Die Urteile, wie ganz sicher das zur Ladenöffnung, werden weitere Diskussionen auslösen. Ich bin froh, dass das OVG das Verbot der Stadt zur Anti-Corona-Demo am letzten Wochenende mit angemeldeten 5.000 Teilnehmern frühzeitig bestätigt hatte.

Autor:

Reiner Terhorst aus Duisburg

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