Infektionsschutzgesetz: Bahr steht Konsens im Weg – Bundesregierung verpasst große Chance

Die Bundesregierung hat die große Chance ignoriert, ein modernes Infektionsschutzgesetz mit breiter Zustimmung des Deutschen Bundestages zu verabschieden. Die SPD-Bundestagsfraktion wäre bereit gewesen, ein Gesetz mit wegweisenden Instrumenten zur Verbesserung der Hygienesituation in deutschen Krankenhäusern und Vorbildfunktion für ganz Europa mitzutragen. Beratung und Anhörung im Deutschen Bundestag haben einen breiten politischen und fachlichen Konsens offenbart. Das halbherzige Gesetz der Bundesregierung wird aber den Anforderungen an einen modernen und wirksamen Infektionsschutz nicht gerecht und genügt gerade einmal den Mindestanforderungen.

Für die Betroffenen ist dieses Infektionsschutzgesetz eine herbe Enttäuschung, da noch mehr unnötiges Leid hätte verhindert werden können. Es fehlen vor allem bundeseinheitliche Hygienemindeststandards für alle Krankenhäuser, verpflichtende Eingangsscreenings von Risikopatienten auf multiresistente Erreger und klare Aussagen über den Bedarf und Ausbildung des Hygienefachpersonals. Ein Ergebnis der Anhörung war auch, dass es dringend die Möglichkeit zur Abrechnung der ambulanten Weiterbehandlung von MRE-Keimträgern nach der Entlassung aus dem Krankenhaus geben müsste, auch diese fehlt. Die Bundesregierung hat ebenfalls keine klaren Vorstellungen davon, wie Antibiotika effizienter eingesetzt werden könnten. Auch bei der Transparenz und der Qualitätssicherung sind die Vorschläge der Bundesregierung halbherzig. Zu viel wird der Ausgestaltung der Selbstverwaltung überlassen und eine qualitätsorientierte Vergütung oder Sanktionen bei Hygienemängeln fehlen komplett.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen entsprechende Vorschläge gemacht und gute Ansätze aus den Reihen der Koalitionsfraktionen und den anderen Oppositionsfraktionen ausdrücklich mitgetragen. Unsere Anträge wurden jedoch von der schwarz-gelben Koalition abgelehnt. Zudem hat die Bundesregierung das Gesetz mit zahlreichen zusätzlichen Nachbesserungen beschwert, die nichts mit dem Infektionsschutz zu tun haben. Sie hat dadurch auch gezeigt, wie wenig sie die Chance für einen großen Wurf erkannt hat und wie wenig ihr an einem gemeinsamen großen Schritt gelegen ist. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich daher der Stimme enthalten und baut auf die Evaluationsklausel – einer der wenigen Artikel in dem Gesetzesentwurf, der Hoffnung für die Zukunft weckt.

Autor:

Bärbel Bas aus Duisburg

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