HundertMeister: Klarheit gefordert!
Im Jahre 1996 hat der Rat der Stadt beschlossen, im ehemaligen Kultur- und Freizeitzentrum Dellplatz 16 ein Kulturzentrum einzurichten. Er setzte dabei auch die Bedingungen fest, unter denen dies geschehen sollte: "Die Gebag führt die Umbau- und Neubauarbeiten im Wege eines Investorenmodells durch. Nach der Fertigstellung des Gebäudes vermietet die Gebag die Einrichtung an einen freien Träger. Die Mietkosten in Höhe von 7.669.38 € / 15.000 DM werden dem Träger durch die Stadt erstattet. Der freie Träger erhält zum Betrieb der Einrichtung einen Zuschuß in Höhe von 230.000 DM / 114.600 €."
"Bislang erfolgte eine tatsächliche Zahlung der Mietkosten nicht; zwischen Gebag und HundertMeister wurden die Forderungen im Rahmen von Spendennachweisen als erbracht anerkannt. Eine Inanspruchnahme der Stadt erfolgte nicht. Seitens der Gebag wird nun um tatsächliche Mietzahlungen ab 2010 gebeten. Die vom Rat
beschlossenen Mietzahlungen müssten daher jetzt von der Stadt aufgebracht werden. Aufgrund der bisherigen Praxis – Verrechnung gegen Spende – ist eine Etatisierung im städtischen Haushalt nicht erkennbar.
Vor dem Hintergrund der nicht erbrachten Mietzahlungen erfolgte seitens der Gebag die Kündigung an die Kulturzentrale zum 31.05.2011. Das HundertMeister erhält einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 114.600 €, der ca. 10 % des Gesamtetats ausmacht. Ab 2011 wird der Zuschuss um 14.600 € auf 100.000 € reduziert.
Der Kulturzentrale HundertMeister wurden kultur- und jugendpolitische Aufgaben übertragen. Es handelt sich primär um Bereiche, die nicht profitabel arbeiten können. Hier sind zu nennen:
• Präsentationsmöglichkeiten für Jugend- und Behinderteneinrichtungen (beispielsweise Theater Aihassisi, Koordinierungs- und Kontaktstelle für Behinderte, das Jugendamt, Verein Mabilda)
• Veranstaltungskorridore für Minderheitsgruppen (Lebenshilfe e. V., Verein gegen Rassismus, Berufskolleg Lehnerstr. etc.)
• Eigene Veranstaltungsreihen mit Experimentiercharakter (Meisterabend, Poetry Slam, Pop Session u. a.)
Dieser Teil ist aufgrund der aktuellen Situation besonders gefährdet.
Die im Jahr 1996 durch den Rat beschlossenen und darauf hin eingegangenen Verpflichtungen haben weiterhin Bestand. Von daher muss schon eine Grundsatzaussage aus kulturpolitischer Sicht erfolgen, ob nunmehr mit der Kündigung des Mietverhältnisses
dem Rat vorzuschlagen ist, die übertragenen Aufgaben zurückzunehmen. Werden die finanziellen Rahmenbedingungen nicht erfüllt, können die übertragenen Aufgaben, die zu einem nicht unerheblichen Teil gemeinnützige sind, nicht mehr
wahrgenommen werden und die Kulturzentrale müsste geschlossen werden. Die Konsequenz daraus wäre, dass die etablierte und mit vielen Bereichen vernetzte Einrichtung ihre 8 Festangestellten entlassen müssten, die dann arbeitslos würden, 4 Auszubildende
ihren Ausbildungsplatz verlieren und 35 studentische Hilfskräfte die finanzielle Grundlage zur Fortführung des Studiums einbüßen würden.
Mit der Reduzierung des Zuschusses als Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes ist bereits ein erheblicher Einschnitt verbunden, der auch mit dem HundertMeister nochmals
inhaltlich darzustellen ist, um das Angebot nicht zu gefährden," ist in der heutigen Sitzung des Kulturausschusses zu erfahren.
"Wir müssen Klarheit haben, wie wir mit dem Träger verfahren," betont Udo Vohl von der SPD. "Die finanzielle und konzeptionelle Ausrichtung des Trägers sollte in der nächsten Ausschußsitzung diskutiert werden. Es wird viel soziokulturelle Arbeit geleistet. Der gültige Ratsbeschluß sollte umgesetzt werden. Die SPD besteht dabei auf einer sofortigen Entscheidung."
"Die CDU bittet um 1. Lesung," hält Frank Heidenreich von der CDU dagegen und fragt: "Ist ein Ratsbeschluß aus dem Jahre 1996, der nie gelebt wurde, belastbar?" Für ihn ist auch zu klären, welche finanzielle Auswirkungen für die Zukunft bestehen werden.
Autor:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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