Gerichtsurteil im Fall "Pascha"


Auf hoher See und vor Gericht......

Wie bereits mehrfach berichtet, wurde vor einem Jahr in Duisburg-Neuenkamp die damals 2jährige D. Opfer einer mehrfach wiederholten Kampfhundattacke.

Das Amtsgericht sah lediglich eine Fahrlässigkeit darin, dass die Halterin den Rottweiler (Leinen- und Maulkorbzwang) an die 23 jährige Hundeführerin übergab, welche sich nicht an die Vorgaben hielt. "Wie man auf die Idee kommen kann, dass an einem schönen Sommertag niemand in den Rheinwiesen sei, ist nicht nachvollziehbar", so die Aussage der Vorsitzenden.

Dennoch das als sehr milde erscheinende Urteil: Bewährungsstrafen und Arbeitsstunden für die Angeklagten.

Dem entgegen steht ein kleines Mädchen, welches nach inzwischen 27 Operationen (es werden noch viele folgen), die Hoffnung hat, dass bis zur Einschulung in ein paar Jahren, wenigstens die Kopfhaut etwas regeneriert wird und evtl. einmal Haare zurück kommen werden. Abgesehen von den lebenslangen Folgen und Ängste des 3 jährigen Mädchens und des Bruders, nebst Vaters.

Wie der Anklagevertreter zu dem Entschluss kommt, "es war lediglich ein tragischer Unfall" und das Gericht vom Vorsatz gegen die Hundehalterin absah, läßt große Verwunderung aufkommen.

Zum Vergleich: Wie die Badische Zeitung (10.5.2016) mitteilte, wurde in Lörrach ein 37jähriger Mann vom Amtsgericht wegen Nötigung und Diebstahl von Zigaretten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.

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Autor:

Olaf Oberkalkofen aus Duisburg

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