Für die Einführung von verbindlichen Mindeststandards bei der Unterbringung der Geflüchteten in Duisburg
Für die Einführung von verbindlichen Mindeststandards bei der Unterbringung der Geflüchteten in Duisburg
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oder bei einem der Infostände des Duisburger Flüchtlingsrates:
http://fluechtlingsrat-duisburg.de/
Menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten erfordert verbindliche Mindeststandards in Duisburg
seit dem zum Glück nicht genutzten Zeltlager in Duisburg,den daraus entstandenen Kosten in Höhe von mehr als 300.000 Euro-ein mehr als teuer subventionierter Leerstand wie wir angesichts der 12.000 leerstehenden Wohnungen in Duisburg meinen -ist in der Stadt Duisburg zunehmend eine Diskussion um die grundsätzliche Frage wie man Geflüchtete unterbringen kann enstanden.
Zwar ist die Hälfte der in Duisburg lebenden Geflüchteten bereits in Wohnungen untergebracht, aber noch leben Menschen in Unterbringungseinrichtungen sehr unterschiedlicher Qualität und ähnlich wie das Überleben auf der Flucht von Glück abhängig ist, so ist die Frage wo und wie man als Geflüchteter untergebracht wird oftmals auch von Glück abhängig.
Betrachtet man den hohen Leerstand an Wohnraum in Duisburg.um die 12.000 Wohnungen, immer größere Schwierigkeiten bei der Organisation geeigneter Gebäude und Flächen für Einrichtungen der Unterbringung, so ist es unverständlich, warum nicht durchgehend dem Konzept einer Unterbringung in Wohnungen gefolgt wird.
Gemessen an den Kosten die daraus entstehen ist eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen nicht nur kostengünstiger , wie die Beispiele anderer Städte zeigen, sondern auch ein Beitrag zur Verbesserung des städtischen Images.
So wie die die Versorgung und die Unterbringung von Geflüchteten unter menschenwürdigen Umständen selbstverständlich sein sollte, so sollte es ebenso selbstverständlich sein, dass die Gewährleistung solcher existenzieller Rahmenbedingungen einheitlich und verbindlich gestaltet werden muss.
Angesichts der Wahlerfolge rechter Gruppierungen in Duisburg, dem montäglichen Aufmarsch von Pegidadisten in unserer Stadt, reicht es nicht aus mit symbolhafter Politik oder Lippenbekenntnissen zu reagieren.
Aktiver Schutz von Geflüchteten, menschenwürdige Unterbringung mit verbindlichen Mindeststandards, ein Umgang mit Geflüchteten, der deren individuelle Rechte anerkennt und unterstützt ist wirkungsvoller im Kampf gegen rechte Gruppierungen und rassistische Stimmungen, als jede symbolhafte Zusammenkunft oder Erklärung.
Der Flüchtlingsrat Duisburg setzt sich für eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen ein!
Diese Form der Unterbringung ermöglicht Geflüchteten ein selbstbestimmteres Leben, die Wahrung ihrer Privatsphäre und eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe – sie bietet der Stadt Duisburg eine teils erhebliche Kostenersparnis.
Bis diese Unterbringungsform flächendeckend realisiert ist, fordern wir die Einführung klar definierter und verbindlicher Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte in DuisburAls Mindeststandard für eine menschenwürdige Unterbringung fordern wir:
Geeignete Gebäude in Festbauweise – keine Sammelunterbringung in Zelten, Containern, Schulen, Turnhallen o. ä.
Abgeschlossene Apartments mit eigenen funktionstüchtigen und sauber übergebenen sanitären Anlagen und Küchen sowie mit einer Mobiliargrundausstattung.
Möglichst kleine Gemeinschaftsunterkünfte mit maximal 80 BewohnerInnen.
Zentral gelegene Einrichtungen mit erreichbarem ÖPNV-Anschluss, Zugang zu Schulen, Ärztinnen, Behörden, Versorgungsmöglichkeiten und sozialer Teilhabe – keine Unterbringung in Wald-, Industrie- oder Gewerbegebieten.
Eine Mindestgröße der Wohn- und Schlaffläche von 9 m² pro Person. Räume für die Kinderbetreuung, Freizeit- und Gemeinschaftsräume (z. B. für Sprachkurse) sowie Zugang zum Internet.
Behebung von baulichen Mängeln und unverzügliche Schließung von Unterkünften mit erheblichem Schimmelbefall oder ähnlich gravierenden Schäden.
Verpflichtende regelmäßige Kontrollen durch die Gesundheitsämter, baurechtliche Überprüfungen und Kontrollen des Brandschutzes.
Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle.
Regelmäßige soziale Betreuung durch eine hinreichende Anzahl an Fachkräften – nicht mehr als 80 zu betreuende Personen pro vollzeittätiger Sozialarbeiterin.
Gesonderte Einrichtungen für Menschen mit besonderem Bedarf: Traumatisierte, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, Schwangere und Familien mit Kleinkindern.
Bereitstellung von „Puffern“ in den Unterbringungskapazitäten durch die Kommunen, um einem unerwarteten Zugangsanstieg adäquat begegnen zu können.
Zeitlich klar definierte Begrenzung der Unterbringung in kommunalen
Gemeinschaftsunterkünften auf maximal zwölf Monate.
Unterstützen auch Sie diese Forderungen mit ihrer Unterschrift und wirken Sie mit an einem menschenwürdigem Leben für Geflüchtete in Duisburg.
Autor:Frank Noroschat aus Duisburg |
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