Förderung der Duisburger Sozialverbände

Um ihre Arbeit im Sozialbereich auch in diesem Jahr erfüllen zu können, erhält die Arbeiterwohlfahrt 112.926,47 €, der Caritasverband 197.006,16 €, das Diakonische Werk 93.388,80 €, das Deutsche Rote Kreuz 103.349,18 € und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband 45.253,81 €. So hat es der städtische Ausschuß für Arbeit, Soziales und Gesundheit in seiner heutigen Sitzung mittels Vorberatung bestätigt.

"Die Förderung der freien Wohlfahrtspflege ist im Hinblick auf die rechtliche
Verpflichtung der Stadt Duisburg zur Erfüllung sozialer Aufgaben erforderlich.
Für die Stadt Duisburg als „Träger der Sozialhilfe“ besteht nach § 17
Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) und § 5 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
(SGB XII) ein Gebot der Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien
Wohlfahrtspflege.

Gemäß den Bestimmungen des § 5 SGB XII wurde den Verbänden der freien
Wohlfahrtspflege die Erledigung von notwendigen sozialen Aufgaben übertragen.

Zur kontinuierlichen Erledigung dieser Aufgaben erhalten die Verbände
entsprechende Zuschüsse.

Der Gesundheits- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 10.04.2003
beschlossen, zur maßgeblichen Haushaltsposition „Förderung der
Wohlfahrtspflege“ Mittel in Höhe von 964.900 € zur Verfügung zu stellen; der Rat
der Stadt hat am 08.12.2003 (DS 5370) beschlossen, von dieser Summe
verbandsbezogen 412.975,58 € in Vertragsleistungen umzuwandeln. Die
Differenz von 551.924,42 € verbleibt als allgemeiner Zuschuss.

Die Vereinbarkeit mit den Voraussetzungen des § 82 GO NRW liegt vor, da es
sich um die Weiterführung notwendiger sozialer Aufgaben durch die Duisburger
Wohlfahrtsverbände handelt.
Eine Auszahlung der Globalmittel erfolgt erst nach Vorlage von prüffähigen
Verwendungsnachweisen." So heißt es in der dazugehörigen Drucksache 13-1625.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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