FOC: IMMEO tritt vom Kaufvertrag zurück
Am heutigen Dienstag um 12.40 Uhr platzte die Bombe. In einer offiziellen Mitteilung erklärt DOUVIL-Pressesprecherin Barbara Vogt, dass die IMMEO Wohnen vom Kaufvertrag für das potenzielle FOC-Gelände am Zinkhüttenplatz zurückgetreten sei. Scheitert das umstrittene Bauprojekt im Duisburger Norden, gegen das die Anwohner seit Monaten auf die Barrikaden gehen, nun endgültig am Fiskus?
Hier der genaue Wortlaut:
"Wie bereits mit Pressemitteilung vom 19.10.2012 informiert, hat sich unsere Rechtsauffassung hinsichtlich des Zeitpunktes, an dem die Zahlung der Grunderwerbsteuer erfolgen muss, auch aktuell nicht geändert. Das Finanzamt hat nach dem Grunderwerbsteuergesetz die Möglichkeit, die Zahlungsfrist zu verlängern, wenn besondere Umstände vorliegen. Diese sehen wir als gegeben an, weil die Vertragsparteien den Vollzug der Kaufverträge bewusst bis zur Erteilung der Baugenehmigung ausgesetzt haben. In Bezug auf die Forderung des Finanzamtes zur Zahlung der Grunderwerbsteuer für den Kauf des städtischen Grundstückes ist sichergestellt, dass die Zahlung kurzfristig erfolgen wird.
Sowohl die Stadt als auch der Investor werden das Outlet Projekt weiter verfolgen. Eine andere Sachlage hat sich aktuell beim Kauf des Grundstückes von der Immeo Wohnen durch den Investor ergeben. Auch hier hat das Finanzamt die sofortige Zahlung der Grunderwerbsteuer gefordert, obwohl die Vertragsparteien Douvil und Immeo bewusst den Vollzug des Kaufvertrages bis zur Erteilung der endgültigen Baugenehmigung ausgesetzt hatten. Die Zahlung dieser sehr hohen Summe zum jetzigen Zeitpunkt würde einen extremen Liquiditätsentzug für die weiteren Schritte zur Realisierung des Outlet Projektes beinhalten.
Fakt ist aktuell, dass die Immeo Ende Oktober vom Kaufvertrag zurückgetreten ist und die Mieter hierüber mit Schreiben vom 5.11.2012 informiert hat. Mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag durch die Immeo Wohnen entfällt damit die Grundlage der Forderung des Finanzamtes zur Zahlung der Grunderwerbsteuer.
Sowohl Immeo als auch der Investor Douvil sind daran interessiert, das Outlet Projekt weiter zu verfolgen und planen hierzu konstruktive Gespräche, die klären sollen, in welchem Rahmen die Zusammenarbeit fortgesetzt wird."
"Ich bin optimistisch"
Auf Anfrage des Wochen Anzeigers erklärte Frau Vogt, sie sei optimistisch, dass das Projekt dennoch realisiert werde: "Das bedeutet aus meiner Sicht nicht das Aus für das FOC. Wir gehen davon aus, dass IMMEO verkaufen wird, wenn die Baugenehmigung erteilt worden ist und Herr Sevenheck die Grunderwerbssteuer zahlen wird." Sie bedauere die durch die "wirtschaftsunfreundliche Entscheidung" des Finanzamts hervorgerufenen Irritationen insbesondere bei den Bewohnern der Siedlung.
Das sagt die IMMEO:
Die IMMEO informierte ihre Mieter in einem Schreiben am Montag von den neuen Entwicklungen. Sie erklärt: "Wir sind vom Grundstückskaufvertrag mit der DOUVIL GmbH wegen einer Leistungsstörung (Nichtzahlung der von der Käuferin geschuldeten Grunderwerbsteuer) zurückgetreten. Ansonsten hätte die Grunderwerbsteuer von Immeo gezahlt werden müssen." Die bisher im Rahmen des Umzugsmanagements getroffenen Vereinbarungen mit zum Auszug bereiten Mietern würden aber eingehalten. Bis zur weiteren Klärung sei das Umzugsmanagement ausgesetzt. Zur Behandlung der bereits leergezogenen Häuser und Wohnungen könne man bis zum Abschluss der laufenden Gespräche noch keine weiteren Angaben machen. Der Rücktritt betreffe ausschließlich den Grundstückskaufvertrag und habe keine unmittelbaren Folgen für das geplante FOC-Projekt. "Aktuell führen wir intensive Gespräche mit der Stadt Duisburg und der DOUVIL GmbH, um die Umsetzung des FOC-Projektes weiterhin zu ermöglichen", so die IMMEO Wohnen in ihrer ersten offiziellen Stellungnahme.
Das sagt die Bürgerinitiative Zinkhüttenplatz:
Helmut Mattern, Sprecher der BI, reagiert angesichts der jüngsten Entwicklungen
verhalten: "Ein Etappensieg für uns, aber auch viel zu spät, da leider viele unserer Nachbarn dem Druck von IMMEO und dem Investor nicht standhalten konnten und die Siedlung verlassen haben. Einige von ihnen sind kurze Zeit später verstorben. Dennoch freuen wir uns ein wenig, dass IMMEO, wenn auch nur langsam, erkennt, dass der Investor nur mit ihnen spielt - genau so wie mit dem Rat der Stadt und genau wie in Bonn. Wir haben immer wieder darauf mit Fakten hingewiesen, sind aber auf taube Ohren gestoßen. Soweit zum heutigen Tag."
Stadt setzt DOUVIL Zahlungsfrist
Derweil zieht auch die Stadt Duisburg in Erwägung, von einem mit der DOUVIL GmbH geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten. Denn auch für das von der Stadt erworbene Rhein-Ruhr-Hallen-Gelände hat Investor Sevenheck bislang noch keine Grunderwerbssteuer entrichtet, worauf die Steuerbehörde ihre Forderungen an die Verkäuferin - nämlich die Stadt - gerichtet hat. Diese hat dem Investor nun eine Frist bis Donnerstag, 8. November, gesetzt. "Sollte die DOUVIL GmbH die Steuer nicht innerhalb der von der Stadt gesetzten Frist bezahlen, wird die Stadt einen entsprechenden Ratsbeschluss zum Rücktritt vom Kaufvertrag herbeiführen", heißt es in der Pressemitteilung vom 7. November.
Mehr dazu bald hier und am kommenden Samstag in unserer Print-Ausgabe.
Autor:Claudia Brück aus Düsseldorf |
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