Transaktionsteuer, Bundeshaushalt, Europa
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Die Geldflüsse besteuern, statt die Löhne und Renten und die Sozialabgaben erhöhen.
Noch steht der Bundeshaushalt 2025 nicht. Löhne und Renten werden bis zu 45% besteuert, Kapital- und Börsengewinne mit 25%. Nicht erfasst werden die automatisierten Sekundengewinne im weltweiten Börsenhandel. Aus der Cum-ex-Affaire müssen Lehren gezogen werden. Unter Federführung des Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) strebte man bereits 2017 unter CDU/CSU/SPD ab 2021 die möglichst europaweite Einführung einer Finanztransaktionssteuer auch in Deutschland an.
Eine Deutsche Einführung würde Frankreich und Italien folgten.
Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer von 0,5 Promille des weltweiten Börsenhandels kam als Folge des Bankencrash 2008 im Jahre 2010 von Attac und enthielt alle weltweiten Umsätze von Aktien, Anleihen, Währung, und Derivaten. Vorschläge der EU-Kommission folgten 2011 und 2013. Im Jahre 2019 der Vorschlag von Deutschland und Frankreich mit der Besteuerung von Aktien großer Unternehmen mit 0,2 % im eigenen Land ohne Einbeziehung des Hochfrequenzhandels. EU-Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen sah und sieht keine Veranlassung zur einheitlichen Stärkung der Finanzen der Mitgliedsländer.
Frankreich erhebt seit 2012 eine Finanztransaktionssteuer von 0,3%, Italien seit 2013 und Zahlungsverpflichteter ist der Erwerber. Der Verkäufer erhält sein volles Geld. Ganz vergessen wird in der Diskussion, dass Großbritannien seit 1986 die Stempelsteuer (stamp Duty Reserve Tax) mit 0,5% erhebt.
Die Besteuerung von internationalen Finanztransaktionen
An einem normalen Handelstag werden weltweit Finanztransaktionen in Höhe von über 13.000 Milliarden US-Dollar getätigt. Nur ein kleiner Teil davon dient dazu, realwirtschaftliche Geschäfte wie Dienstleistungen und Handelsgüter zu finanzieren.
Die Idee ist nicht neu. Seit es 2007 zu einer weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen ist, wird in Regierungskreisen wieder verstärkt darüber diskutiert, ob und wie internationale Finanzakteure an der mit der Globalisierung der Märkte einhergehenden Risikoabwehr und den Kosten eintretender Krisen beteiligt werden sollen. Ein Instrument wäre die Besteuerung von Finanztransaktionen als Regulierungsinstrument beziehungsweise Einnahmequelle, um die Finanzwirtschaft auch an den Risikokosten von Krisen zu beteiligen.
Den Wahlbürgern wird soziales Handeln versprochen.
Nach der Bundestagswahl 2017 haben CDU/CSU und SPD den Abschluss der Finanztransaktionssteuer im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode des Bundestages festgelegt. Im Januar 2019 unternahmen Deutschland und Frankreich einen weiteren Vorstoß und schlugen vor, eine Finanztransaktionssteuer mit einem Steuersatz von 0,2 Prozent beim Kauf von Wertpapieren einzuführen und diese auf Aktien großer Unternehmen mit einem Marktwert von mehr als einer Milliarde Euro zu beschränken. Unter Federführung von Olaf Scholz (SPD) strebt man ab 2021 die möglichst europaweite Einführung einer Finanztransaktionssteuer auch in Deutschland an. Eine Finanztransaktionssteuer wird immer auch zu höheren Steuereinnahmen führen. Wie hoch diese Mehreinnahmen durch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ausfallen dürften, ist derzeit aber noch Spekulation.
Das Institut für Weltwirtschaft hat im Beitrag Nr. 24 Feb.2020 den Vorschlag analysiert und kommt zum Ergebnis:
1. Ein Großteil des Steueraufkommens in Deutschland würde von professionellen Investoren aus dem Ausland geleistet, etwa von privaten US-Fonds oder von Staatsfonds, da diese die meisten DAX-Aktien halten und handeln. Privathaushalte im Inland würden nur einen geringen Anteil des Steueraufkommens zahlen.
2. Die größte Schwäche des Vorschlags ist die Beschränkung auf börsennotierte Aktien. Wenn Derivate von der Besteuerung befreit werden, fällt der überwiegende Teil der Steuerbemessungsgrundlage weg, da Derivate 80% aller Finanztransaktionen ausmachen. Der klassische Aktienhandel wird diskriminiert und die potenziellen Steuereinnahmen erheblich reduziert, ohne dass es hierfür überzeugende ökonomische Argumente gäbe.
3. Die vorgeschlagene FTS ist historisch wie international gesehen der Normalfall. Knapp die Hälfte der G20-Länder erhebt mittlerweile eine FTS, mit steigender Tendenz. In Europa wurde diese Steuer zuletzt in Frankreich und Italien (wieder-)eingeführt. Auch Deutschland hatte bis 1991 für über 100 Jahre eine Stempel- bzw. Börsenumsatzsteuer.
Warum werden die Dienstleistungen und Waren für die Bürger beim Erwerb mit 19 % oder 7% Mehrwertsteuer belastet und die Käufer bei Vermögensumschichtungen zur Erzielung höherer Gewinne beim Kauf nicht einmal mit 5 Promille belastet? Die Schweiz erwägt eine “Mikrosteuer auf dem bargeldlosen Zahlungsverkehr“ von 5 Promille. Dies kann ein neuer Anlauf einer Digitalsteuer für den Börsenhandel sein.
Darf man sich über den Frust der Bürger wundern?
Vielleicht gibt der 9. Juni 2025 mit der Europawahl einen Denkschub für die Ampelregierung. Der FDP-Finanzminister Linder wird bei seiner Haltung bleiben, seine Klientel zu schonen. Die Grünen und Die Linke ist für die Einführung der weltweiten Transaktionssteuer, siehe >>Hier<<. Wo BSW und AfD stehen, ist nicht ersichtlich.
Am 9.6.24 wählen gehen, soweit noch nicht erfolgt.
Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
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