Erfolgreicher Kampf – Kanal-TÜV ade! Rumelner Bewohner atmen auf – „Wasserschutzgebiet Rumeln nicht mehr erforderlich“
Die Stadt macht es in ihrem internen Briefverkehr Ende Januar kurz und bündig: „Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt, die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Rumeln WG III der Stadtwerke Duisburg vom 13. Mai 1977 aufzuheben.“
Deshalb erbitte Düsseldorf eine Stellungnahme. Schon präziser liest sich das diesbezügliche Schreiben der Bezirksregierung. Im Mai 1977 habe sie das Grundwasser im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Rumeln der Stadtwerke Duisburg AG vor nachteiligen Einwirkungen durch die Festsetzung eines „Wasserschutzgebietes“ geschützt. Die Wassergewinnungsanlage Rumeln wurde zum 10. Mai 2011 an die Niederrhein Gold Tersteegen GmbH & Co. KG veräußert.
Jetzt kommt ein Satz voller Brisanz: Geplant war „seinerzeit“ eine Belieferung der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH, sodass das in der Wassergewinnungsanlage Rumeln geförderte Grundwasser weiterhin zu Zwecken der öffentlichen Wasserversorgung genutzt worden wäre. So die Formulierung aus dem Hause der Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher! Dann aber weiter: „Da eine dementsprechende Nutzung derzeit nicht absehbar ist, ist die Aufrechterhaltung des Wasserschutzgebietes im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes nicht erforderlich.“
Rund 2.500 Haushalte betroffen
Hätte es nun einen „Deal“ zwischen der Fabrik und der ENNI gegeben (die Fabrik verkauft ihr eingekauftes Brauchwasser als Trinkwasser an die ENNI, die ENNI verrechnet diese Gunst irgendwie), dann wäre bei so manchem Betroffenen die Zornesader geplatzt. Denn zum einen hätte die ENNI, wenn sie denn Wassernot haben würde, über Duisburg Wasser ohne Ende bekommen können und zum anderen ertrinkt der Niederrhein geradezu im kostbaren Nass!
Was sich ändert
Nun, beim absehbaren Wegfall des Wasserschutzgebietes (WSG) verändern sich folgende Dinge für die Bürger angenehm wie folgt:
„Kanal-TÜV“: Mit Auslaufen der Verordnung werden die besagten rund 2.500 Haushalte, vornehmlich in Rumeln, aber auch in Vennikel und Schwafheim, viele Millionen Euro im Sinne der Dichtheitsprüfung nicht mehr investieren müssen.
Auflagen bei Ölheizung: Nur in einem WSG müssen Haushalte regelmäßig die in ihrem Haus befindlichen Öltanks (ab einer gewissen Größe) vom TÜV überprüfen lassen. Die außerhalb und unterirdisch platzierten Öltanks sind in einem WSG in sehr kurzen Abständen zu prüfen. Ergebnis: etliche hundert Euro je Haushalt mit großen oder Outdoor-Tanks.
Geothermie: In einem WSG sind bestimmte Formen der Erdwärmeförderung nicht erlaubt. Gestattet werden nur besondere Techniken. Für Umrüster oder Neubauer belaufen sich die Mehrkosten auf rund 10.000 Euro – Geld was in einem Nicht-WSG den Hausbau nicht zusätzlich verteuert.
Investitionen: Es mehren sich die gemeldeten Fälle, in den im straßennahen Bereich von Grundstücken (Vorgarten, Auffahrt) nicht investiert wird, da möglicherweise - bei durch den Kanal-TÜV festgestellten Defekten - zuerst einmal der Bagger anrücken muss.
Die zentrale Frage ab 2011 war: „Kann es sein, dass zugunsten eines gewerblichen Wasserwerk-Verwerters/Getränkeherstellers rund 2.500 Haushalte nach wie vor mit dem Regelwerk der öffentlich-rechtlichen Trinkwasser-Schutzverordnung malträtiert werden?“
Hier zeichnet sich nach hartem Einsatz eine gute Antwort ab! Bleibt die Frage, die jetzt die CDU-Fraktion Rheinhausen in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung noch stellen wird. Erfragt wird, ob es noch irgendwelche Einwendungen der Nachbarstädte gegeben hat und ab wann genau das Wasserschutzgebiet erloschen sein wird!
Text: Ferdi Seidelt
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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