Elektronischer Aufenthaltstitel

Zum 1. September 2011 wird es eine gravierende Änderung bei dem Beantragungsverfahren zur Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltsgenehmigung) geben. Alle in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Ländern sind hiervon betroffen.

Bisher wurden die für den Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel in der Form eines Aufklebers in den Nationalpass eingeklebt. Aufgrund einer europaweiten Verpflichtung wird es ab September 2011 nur noch elektronische Aufenthaltstitel (eAT) geben. Ein eAT ist eine Art Ausweis im Kreditkartenformat – vergleichbar mit dem elektronischen Personalausweis. Er wird zentral von der Bundesdruckerei ausgestellt, die Produktion soll rund einen Monat dauern. Da Aufenthaltstitel nicht mehr sofort ausgestellt werden können, muss die Karte persönlich bei der Ausländerbehörde abgeholt werden. Auch die Gebühren für die Erteilung eines eAT werden sich erheblich erhöhen.

Der elektronische Aufenthaltstitel bietet dafür auf Wunsch auch die gleichen Möglichkeiten wie der elektronische Personalausweis – also die Online-Ausweisfunktionen (elektronischer Identitätsnachweis und elektronische Unterschriftsfunktion).

Umfangreiche, ständig aktualisierte Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge www.bamf.de/eaufenthaltstitel.de. Insbesondere gibt es dort Flyer in 15 Sprachen, die einen Überblick zum eAT geben.

Bei den Ausländerbehörden hat die Einführung des eAT einen erheblichen Mehraufwand zur Folge. So gibt es umfangreiche Anpassungen des technischen Verfahrens und mehr Formalitäten bei der Bearbeitung. Neue Informationspflichten und Beratungsbedarf ergeben sich durch die Online-Ausweisfunktion. Aktuell werden für diese neue Aufgaben bei der Ausländerbehörde Duisburg neun neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingearbeitet, um die Mehrarbeit aufzufangen.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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