Duisburg: Überprüfung der Maskenpflicht
DVG kontrolliert fast 10.000 Fahrgäste

Duisburg: Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg intensivieren seit Mitte Juni die Kontrollen zur Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen.  | Foto: Pixabay
  • Duisburg: Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg intensivieren seit Mitte Juni die Kontrollen zur Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen.
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Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg intensivieren seit Mitte Juni die Kontrollen zur Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Dazu sind täglich Kontrolleure der DVG unterwegs, die neben den Tickets auch die Maskenpflicht überprüfen.

Die Teams der DVG haben in dieser Woche insgesamt 9.949 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert.

Die Ergebnisse:
- In Bussen und Bahnen: 747 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Die meisten Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Lediglich 51 Fahrgäste, das sind 0,51 Prozent, mussten aus Bus oder Bahn verwiesen werden.
- An Haltestellen: 931 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz. Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße können die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro ahnden.

Fahrkartenkontrollen

Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse:
- 492 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
- die Beanstandungsquote betrug 4,95 Prozent

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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