Duisburger Liberalismus

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Der Liberalismus (lat. liber: „frei“; liberalis, „die Freiheit betreffend, freiheitlich“) ist eine philosophische, ökonomische und politische Ideologie sowie eine politische Bewegung. Sein Leitziel ist die Freiheit der einzelnen Menschen.

Es gibt verschiedene Richtungen des Liberalismus. Zu den wichtigsten gehören der Wirtschaftsliberalismus und der Sozialliberalismus.

Im Zentrum der politischen Philosophie des Liberalismus steht das Individuum, dessen Freiheit zu sichern und verteidigen die oberste Aufgabe des Staates sei. Die individuelle Freiheit ist nach liberaler Überzeugung die Grundnorm und Basis einer menschlichen Gesellschaft, auf die hin der Staat und seine politische wie wirtschaftliche Ordnung auszurichten seien. Wo die Freiheit des Einzelnen berührt wird, habe jede, auch die staatliche, Gewalt zu enden – der Staat habe nur dann einzugreifen, wenn die Freiheit der Individuen verletzt wird. Seine Rolle habe sich vorrangig auf den Erhalt von Recht und Freiheit zu beschränken. Dem Einzelnen solle durch sein Mehr an Freiheit auch mehr Verantwortung für sich selbst übertragen werden. Des Weiteren steht eine liberale Weltanschauung für den freien Wettbewerb in der Wirtschaft und richtet sich somit im Allgemeinen gegen ausufernde staatliche Regulierung.

Der Liberalismus steht im Gegensatz zum Totalitarismus und gilt in der westlichen Welt oftmals als Voraussetzung für eine moderne, pluralistische Demokratie. Bis in die Gegenwart betrachten sich auch Vertreter von nicht explizit liberalen Parteien als Liberale im Sinne der aufklärerischen Definition des Liberalismus.

Der Liberalismus begründete eine Rechtfertigung dafür, sich von alten Lehren zu befreien, die sich für die Unfreiheit und rechtliche Ungleichheit des Menschen aussprachen. Beispiele solcher Lehren sind der Feudalismus, weil er den Menschen an einen Lehnsherren band, und der Absolutismus, der politische Macht nur dem König zustand. Auch wenn der Begriff Liberalismus erst 1812 in Spanien geprägt wurde, stammen seine Wurzeln aus der Aufklärung etwa ab 1650.

Im Unterschied zum Anarchismus lehnt der Liberalismus den Staat nicht ab, sondern sieht im Staat den Garanten für Freiheit und Eigentum. Es gibt aber durchaus unterschiedliche Auffassungen, was er zu dieser Sicherung zu tun hat und wie weit seine Aufgaben und Rechte gehen sollen. Normalerweise geht der Liberalismus nicht so weit wie der Radikalismus, aus dem im 19. Jahrhundert die Arbeiterbewegung entstanden ist.
Formen

Liberalismus erscheint als eine Sammelbezeichnung unterschiedlicher politischer Positionen, wobei sich "das allen 'Liberalismen' Gemeinsame nur schwer unter konkrete, definitorisch abgrenzbare Kategorien bringen lässt" (so ein Handwörterbuch). Es lassen sich jedoch unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche identifizieren, in denen die Forderung nach individueller Freiheit konkretisiert wird.

Das Kapitol in Washington, das amerikanische Parlamentsgebäude. In den USA waren bereits am Ende des 18. Jahrhunderts wichtige liberale Verfassungsprinzipien verwirklicht.

Laut dem Liberalismus ist die Aufgabe einer Verfassung, die naturgegeben Rechte der Bürger vor der Allmacht des Staates zu schützen. John Locke, einer der wichtigsten Begründer des Liberalismus, postulierte in seinem 1689 veröffentlichtem Werk "Two Treatises of Government" (deutsch: Zwei Abhandlungen über die Regierung) Freiheit, Leben und Eigentum als unveräußerliche Rechte eines jeden Bürgers. Die Rechte auf Freiheit, Leben und Eigentum werden als elementare Menschenrechte angesehen. Die liberale Verfassung soll diese Menschenrechte durch die Begrenzung der Staatsmacht vor willkürlichen Eingriffen des Staates schützen. Diese sind vor und von dem Staat zu schützen und haben Vorrang auch vor demokratisch herbeigeführten Entscheidungen.

Der Schutz dieser naturgegebenen Rechte erfolgt durch eine Verankerung von Gewaltenteilung in die Verfassung, um Machtkonzentration zu verhindern. Zusätzlich zur horizontalen Gewaltenteilung sollen sich Exekutive, Legislative und Judikative im Gleichgewicht befinden und sich gegenseitig kontrollieren (Checks and Balances), um Machtanhäufung und Machtmissbrauch einer dieser Branchen zu verhindern. Charles de Montesquieu gilt mit seinem 1748 veröffentlichten Buch "Vom Geist der Gesetze" als Begründer des Konzepts der Gewaltenteilung.

„Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mit der exekutiven verbunden ist, gibt es keine Freiheit.“

Im 19. Jahrhundert wurde durch die deutsche Staatsrechtslehre, zunächst bei Robert von Mohl, der Begriff des liberalen "Rechtsstaats" geprägt. Gegenüber dem "Machtstaat" des Absolutismus unterliegt die Staatsgewalt im Rechtsstaat durch die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Verfahrensgarantien und Möglichkeiten des effektiven Rechtsschutzes einer Selbstbindung. Nach dem 2. Weltkrieg wurde diese Konzeption um den Aspekt der materiellen Rechtsstaatlichkeit ergänzt: Die Geltung von Grundrechten und das Gebot der Verhältnismäßigkeit stellen - im Sinne einer materiellen Rechtsstaatlichkeit - eine absolute Schranke der Staatstätigkeit dar und binden unmittelbar auch den Gesetzgeber.

Das Eintreten für die verfassungsmäßigen Rechte teilt der Liberalismus im 19. Jahrhundert vor allem mit der Partei der Katholiken, der Vorläuferin der modernen CDU/CSU. Im Unterschied zu jener betont der Liberalismus aber die Rechte des Einzelnen, nicht eines Kollektivs wie einer Religionsgemeinschaft.

Seit Ende des 19. Jahrhunderts wird der - ursprünglich der politischen Bewegung des Liberalismus vorbehaltene - Begriff auch auf wirtschaftspolitische Positionen bezogen, die von der klassischen Nationalökonomie vertreten wurden und auf Adam Smith zurückgeführt werden. Grundlage des Wirtschaftsliberalismus sind Privateigentum und Vertragsfreiheit. Daraus ableitend folgt die Befürwortung von Kapitalismus, der freien Marktwirtschaft und des Freihandels.

Zum Teil wird das Eigentumsrecht auf naturrechtliche Begründungen zurückgeführt, wie sie sich etwa bei Hugo Grotius, Samuel Pufendorf und John Locke finden. In dieser Tradition der naturrechtlichen Begründung von Eigentumsrechten argumentieren beispielsweise die US-amerikanischen Gründerväter, sowie im 20. Jahrhundert die libertären Philosophen Robert Nozick und Ayn Rand, deren liberale Ausrichtung jedoch mitunter bestritten wird. Wirtschaftsliberale Positionen beruhen jedoch oft auch auf einer utilitaristischen Grundlage, wenn sie etwa davon ausgehen, dass die Begründung von Eigentumsrechten zu Anreizen für effiziente Nutzung und dadurch zur Vermehrung des Allgemeinwohls führt.

Adam Smith führt den Wohlstand der Nationen auf das Konzept der unsichtbaren Hand zurück, wonach das eigennützige Streben der Menschen zum Wohl der gesamten Gesellschaft beitrage. Daher stellt nach Auffassung vieler Wirtschaftsliberaler ein freier Wettbewerb in der Marktwirtschaft das optimale Steuerungsinstrument der Wirtschaft dar. Vertreter des klassischen Wirtschaftsliberalismus wie Jean Baptiste Say gingen entsprechend davon aus, dass sich ohne staatlichen Eingriff stets ein Marktgleichgewicht einstelle. Interventionen durch wohlfahrtsstaatliche Politik werden insofern als schädlich angesehen. Unter dem Einfluss der Lehren der klassischen Nationalökonomie galt im 19. Jahrhundert weitgehend das liberale Leitbild eines Staates, dessen Aufgaben vor allem auf die Herstellung von Sicherheit und Ordnung beschränkt sind und der möglichst wenig in Wirtschaftsprozesse interveniert („Laissez-faire“). Diese Staatskonzeption wurde von Ferdinand Lassalle als sog. „Nachtwächterstaat“ kritisiert. Allerdings wurde nach der Weltwirtschaftskrise von vielen Wirtschaftsliberalen anerkannt, dass der freie Markt nicht nur durch staatliche Intervention, sondern auch durch Oligopole oder Kartellstrukturen bedroht werden kann.

In Reaktion auf die Kritik an der klassischen wirtschaftsliberalen Position entwickelten sich neue Vorstellungen, die zunächst unter dem Begriff des Neoliberalismus zusammengefasst wurden. Insbesondere vom Ordoliberalismus der Freiburger Schule, der auch zu den wesentlichen Einflüssen bei der Entwicklung der Sozialen Marktwirtschaft zählt, wurde daher ein starker Staat gefordert, welcher der Vermachtung der Wirtschaft durch Ordnungspolitik entgegenwirken kann. Marktversagen, etwa bei sogenannten externen Effekten wie Umweltverschmutzung, soll nach wirtschaftsliberaler Position durch marktkonforme Instrumente, wie Emissionsrechtehandel überwunden werden.

Vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise gelang es John Maynard Keynes - von einer linksliberalen politischen Position ausgehend - deutlich zu machen, wie antikapitalistische Bestrebungen (kommunistische wie faschistische) durch den Erhalt und Ausbau des kapitalistischen Wohlfahrtsstaates verhindert werden können. Wie Keynes den Liberalismus versteht, wird z. B. in den Artikeln Am I a Liberal? von 1925 oder The End of Laissez-Faire von 1926 deutlich. Vollbeschäftigung versteht Keynes als Bedingung der Möglichkeit von Verhandlungsmacht der Gewerkschaften. Ansteigender Wohlstand der Ärmsten ist für die marktförmiger Wirtschaft wachstumsoptimal und sichert so die individuelle Unabhängigkeit.

Im gesellschaftlichen Bereich befürwortet der Liberalismus die individuelle Freiheit und Selbstverantwortung. Jeder Mensch soll leben wie er möchte, solange er nicht die Freiheit anderer verletzt. Demokratie wird als Mittel angesehen, um die Freiheit der Bürger zu schützen. Meinungs- Glaubens- und andere Freiheiten werden als Voraussetzung zur Selbstverwirklichung und Selbstentfaltung angesehen; sie wirken nicht nur als Schutzrechte gegenüber dem Staat, sondern können innerhalb der Gesellschaft Schutzwirkungen gegen Dritte entfalten. Chancengleichheit soll durch gleiche Rahmenbedingungen für alle erreicht werden.

Einen wichtigen Stellenwert hat eine nicht nur formale, sondern substantiell faire Chancengleichheit im egalitären Liberalismus von John Rawls. Ebenfalls in der liberalen Tradition seit Immanuel Kant steht die Verfechtung von Freiheiten als Verwirklichungschancen, die von Amartya Sen und Martha Nussbaum vertreten wird. Dieser Ansatz steht mit seinem positiven Freiheitsbegriff jedoch in einem Spannungsverhältnis zu herkömmlichen Formen des politischen Liberalismus," stellt die Internetenzyklopädie Wikipedia den Liberalismus als Spielart bürgerlicher Gesinnung vor.

Wie sieht die politische Parteienlandschaft bei uns in Duisburg aus? Schaut man als Außenstehender auf die liberalen Parteien, könnte man glatt von einem liberalen Dreigestirn sprechen. Klassischer weise gibt es die FDP; die AMP = Aufbruch Mittelstands Partei, die während der letzten Legislaturperiode (2004 - 2009) eher durch Fehlen und Abwesenheit im Rat der Stadt glänzte, daher nicht in der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde und sich daher bei der letzten Kommunalwahl selbst aus allen politischen Entscheidungsprozessen herauskegelte, sagt man nach, sie sei eine Abspaltung der Liberalen. Die Wählergemeinschaft "Bürgerlich Liberale"? Sie ist zwar im Rat der Stadt vertreten, hat sich dort aber sang- und klanglos in die SPD-Franktion integriert. Irgendeine Duftmarke war daher von den Bürgerlich Liberalen bislang nicht zu verzeichnen.

Wo sind die Duisburger Liberalen inhaltlich positioniert? Eine eindeutige Standortbestimmung fällt schwer. Zu schwach und zu unbedeutend ferscheint die liberale Stimme Duisburgs zu sein; sie wurde eigentlich erst wieder hörbar, als die 5 %-Hürde bei den nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen wegfiel.

Mit Betül Cerrah sind die Duisburger Liberalen sicherlich mit seinem äußerst hübschen Gesicht in dem Duisburger Rat vertreten. Es ist für den Beobachter aber nicht immer so ganz klar, welche Rolle die Mandatsträger einnehmen. Sind sie Opposition? Gehören sie zur Mehrheit im Rat? Schlimmer noch? Wo liegen ihre inhaltlichen Positionen?

Traditionell kann man eine Partei wie die FDP als wirtschaftsnah bezeichnen. Der Mittelstand und kleine Unternehmer, Freiberufler, Handwerker und Handel könnte man als ihre Zielgruppe, als ihr Klientel bezeichnen. Betrachtet man diese Seite des (wirtschafts-)politischen Liberalismus, ist diese Spielart bei uns in Duisburg überhaupt nicht vertreten. Wer die örtliche Tageszeitung liest, kann schnell den Eindruck gewinnen, daß die lokalen Wirtschaftsverbände die Interessen ihrer Mitgliedefr besser und öffentlich wahrnehmbarer vertreten als die ihnen vermeintlich oder tatsächlich verbundenen Volksvertreter.

Auch hinsichtlich liberaler Gesellschaftsmodelle ist von liberaler Seite nichts zu hören. Natürlich geht es bei der Kommunalpolitik nicht um die großen, landesweit wichtigen Themen. Themen wie Integration, die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung von Kindern und Jugendlichen, die allgemeie Entwicklung der politischen Kultur (z. B. das Werben für Demokratie und die Teilnahme an Wahlen bei Zuwanderern, das Einleiten von Bürgerentscheiden usw.), der Abbau der örtlichen Bürokratie, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, die Förderung des religiösen und sozialen Lebens könnten Betätigungsfelder für liberale Kommunalpolitiker sein. Hierzu bieten aber selbst die Internetauftritte der Duisburger LIberalen keinen Ansatz.

Wie schon gesagt: Der Wegfall der 5 % - Hürde bei den nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen hat den Duisburger Liberalen sehr geholfen. So konnten sie ersten wieder in den Rat der Stadt kommen. Sollte in den kommenden Jahren kein deutlich spürbares wirtschafts- und gesellschaftspolitisches Engagement spürbar werden, werden Parteien wie die FDP auf einem niedrigen Niveau verharren. Mangels eines klaren Profils werden sie auf einem niedrigen Niveau verbleiben; sie werden dann aufpassen müssen, nicht als Randpartei wahrgenommen zu werden.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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