Duisburg kontrolliert
Maskenpflicht-Sonderkontrolle: 83 Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg intensivieren seitdieser Woche die Kontrollen zur Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckungin Bussen, Bahnen und an Haltestellen deutlich. Dazu sind täglich mehr Kontrolleureunterwegs, die neben den Tickets auch die Maskenpflicht überprüfen. Ergänzt werden dietäglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigenAbständen erfolgen. Eine erste dieser mehrstündigen Kontrollen fand am gestrigen Donnerstag an der U-Bahn-Haltestelle „Meiderich Bahnhof“ statt. Mit Unterstützung durch Mitarbeiter des städtischenBürger- und Ordnungsamts und der Polizei Duisburg kontrollierten die Ticketprüfer derDVG insgesamt 2.850 Fahrgäste in 64 Fahrzeugen. Die Ergebnisse:-110 Fahrgäste wurden ohne korrekten Mund-Nasen-Schutz angetroffen, davon 83 in den Bahnen und 27 auf den Bahnsteigen-In 2 Fällen musste die DVG von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste des Fahrzeugs verweisen - In einem Fall verhängten die Ordnungsbehörden ein Bußgeld-die Beanstandungsquote in den Bahnen betrug 2,9 ProzentDie Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen und inBahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz. Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße können die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro ahnden. Darüber hinaus nutzte die DVG die gemeinsame Schwerpunktkontrolle zur Einhaltung derTragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung auch zu einer Sonderkontrolle derFahrausweise.Die Ergebnisse:-212 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen-Die Polizei hat bei der Aktion 38 Personalien festgestellt und eine Personfestgenommen.
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, diezweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.
Diese Nachricht stammt von der Stadt Duisburg.
Autor:Andreas Rüdig aus Duisburg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.