Die getrickste Teilgenehmigung der Steag beim Rückbau des Kohlekessels in Walsum

Ich stelle mir immer wieder die berechtigte Frage, was führt der Konzern Steag und das neue Eigentümer-Konsortium der Ruhr-Stadtwerke (unter Federführung der Duisburger Stadtwerke) im Schilde, wenn durch intransparentes Handeln, gepart mit einer Priese "ich gebe nur das zu, was bereits unvermeidbar an die Öffentlichkeit gelangt ist" ein großer Raum für Spekulationen geschaffen wurde, der eigentlich für die betroffene Bevölkerung nicht vertrauensfördernd ist.

Nun ist in einer jüngst veröffentlichten Pressemitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf zu lesen, dass die Steag eine Teilgenehmigung für den neuen Kraftwerksblock Walsum 10 beantragt hat, da es im Kessel immer wieder zu "Schwierigkeiten" mit dem Kesselstahl T 24 gekommen sei. Dieser soll nun durch einen langjährig bewährten Werkstoff T 12 ersetzt werden.

Es wurde, laut dieser Pressemitteilung, auch zusätzlich ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginnes in Richtung der Bezirksregierung und dem Bauamt der Stadt Duisburg gestellt.
Mir ist klar, dass die Zeit für die Steag, für den Kraftwerksbauer Hitachi und das Stadtwerkekonsortium drängt, zumal der neue Block bereits Strom produzieren sollte. Die Abnehmer in Österreich und in Süddeutschland sind schon mehr als verärgert und drohen mit Kompensationszahlungen in Millionenhöhe, da Verträge nicht eingehalten wurden. Nun begleiten wir Grüne in Duisburg-Walsum, zusammen mit anderen Umweltverbänden und - initiativen, schon seit mehreren Jahren dieses "Pannenprojekt" kritisch und haben auch hin und wieder Nadelstiche im Begleitprozess geben können.
Was ich aber zutiefst verurteile, ist die Tatsache, wie hier wieder mit geltenden Recht umgegangen wird. Durch geschicktes Taktieren sollen bestehende Gesetze und Verordnungen umgangen und somit die staunende Bevölkerung "getäuscht" werden. Mit der Beantragung einer Teilgenehmigung und dem Zusatz auf Zulassung des vorzeitigen Beginns, soll das Mitspracherecht der betroffenen Menschen in Duisburg-Walsum umgangen werden, da ein fälliges neues Genehmigungsverfahren immens Zeit kosten würde und somit für die beteiligten Konzerne nicht mehr finanzierbar.
Durch diese Salamitaktik wird der Prozess für die Steag unweigerlich beschleunigt. Ich frage mich aber, dürfen wir uns das gefallen lassen ? Die Steag pocht auf bereits erteilte Genehmigungen und geht damit frontal in die Medienöffentlichkeit. Damit soll sicherlich ein Stück weit Druck auf die Genehmigungsbehörden aufgebaut werden. Zudem werden mögliche Kläger und Zweifler abgeschreckt. Ich sage aber, die rechtliche Lage und das Gesetz sieht anders aus !

Der von der Steag behauptete bestandsmäßige immissionsschutzrechtliche Vorbescheid selber berechtigt, meiner Ansicht nach, noch nicht zur Errichtung eines neuen Heizkessels durch den Rückbau des genehmigten "Alten" mit anderen Parametern. Vielmehr handelt es sich um eine Entscheidung über einzelne immissionsschutzrechtliche Genehmigungsvoraussetzungen. Diese werden jedoch durch den zu erwartenen Wirkungsgradverlust von mehreren Prozentpunkten ausgehebelt, weil durch den Rückbau des effizienten High-Tech-Stahl T 24 und den Einbau von herkömmlichen Kesselstählen (T 12) die Kohlendioxid-Emissionen unweigerlich steigen und somit die Umwelt geschädigt wird.

Demnach ist auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung unabdingbar. Nach dem Gesetz bedarf das Vorhaben dann nach § 3 e Abs. 1 Ziffer 2 in Verbindung mit § 3 c Abs. 1 UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Im vorliegenden Fall hätte nach meiner Einschätzung der Anstieg der Emissionen erhebliche Auswirkungen auf das Klima, die Umwelt und den Menschen. Ein neues Genehmigungsverfahren ist damit die allerletzte Konsequenz.

Deshalb mein Weckruf an alle Menschen und Umweltverbände: Wir dürfen uns das nicht gefallen lassen !!

Autor:

Ralf Welters aus Duisburg

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