Der Behindertenbeirat tagte gestern - Neuigkeiten vom Bildungs- und Teilhabepaket
Gestern fand wieder eine Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen statt. Heinz Schmitz, stellvertretender Vorsitzender des Beirates und von der AG Handicap blickt gleich am Anfang noch einmal auf die letzten Monate zurück. Nach seiner Einschätzung beobachtet er „unproduktive Arbeit“. Der Beirat soll ja bekanntlich die Politik beraten und Anregungen geben. Nach Beobachtung von Schmitz verweist die Stadtverwaltung oft auf die schwierige Haushaltslage der Stadt („Man würde ja gerne, wenn man könnte.“), die Kompetenzhoheit des Oberbürgermeisters oder allgemein auf die Zukunft. „Wie soll der Oberbürgermeister da auf Augenhöhe mit uns reden?“ fragt Schmitz in seinem kurzen Statement. Für die kommenden Monate ist angedacht, daß sich sowohl der Oberbürgermeister wie auch der Technische Dezernent Carsten Tum im Behindertenbeirat vorstellen kommen.
Auch das Bildungs- und Teilhabepaket, das es seit geraumer Zeit gibt, war Thema in der Ausschuß-Sitzung.
„Seit dem 01.01.2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). In Duisburg geht man im Sozialgesetzbuch II (SGB II) von ca. 26.000 und im Bereich Wohngeld (WG), Kindergeldzuschlag (KIZ) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von ca. 8.000 berechtigten Kindern aus.
Bislang haben im WG/KIZ/AsylbLG 4.988 Kinder, das entspricht rd. 62,4 % der Berechtigten, Leistungen beantragt.
Zur Finanzierung erhalten die Kommunen pauschale Zuweisungen des Bundes. In Duisburg waren das 2012 ca. 9,1 Mio. €, die sich nach den Kosten der Unterkunft (KdU) berechnen. Hierbei entfallen ca. 7,5 Mio. € auf BuT-Leistungen und ca. 1,6 Mio. € auf Verwaltungskosten.
Davon konnten im vergangenen Jahr rd. 5,5 Mio. € abgerufen werden. Per Erlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) sind die Mittel bis zur Revision in 2013 zurückzustellen.
Der Bund wird die Höhe des Beteiligungssatzes im Rahmen der Revision neu festlegen.
Aufgrund des pauschalen Verteilungsschlüssels und des hohen Anfalls an Unterkunftskosten im SGB II überstiegen die Bundeszuweisungen in Duisburg – wie auch in anderen Kommunen – bisher den tatsächlichen Mittelabruf. In der nachfolgenden Übersicht sind die in 2012 beantragten Einzelleistungen dargestellt. Diese übersteigen die Anzahl der berechtigten Kinder, da bis zu 6 Einzelleistungen je Kind - im SGB II sogar 2 x jährlich - beantragt werden
können.
Mit dem vom Stand vom 31.12.2012 hat die Stadt Duisburg auf ihre Daten geschaut und zusammengestellt, wie viel Geld ausgegeben wurde.
Schulausflüge / Klassenfahrten 731.913 € (SGBII) bzw. 206.979 € (Bereich Kindergeld)
Schulbedarfspaket 1.167.666 € (Bereich SGB II) bzw. 324.078 € (Bereich Kindergeld)
Schülerbeförderungskosten 0 € (SGBII) bzw. 1.029 € (Kindergeld)
Lernförderung 119.362 € (SGBII) bzw. 27.945 € (Kindergeld)
Mittagsverpflegung 326.431 € (SGB II) bzw. 140.978 € (Bereich Kindergeld)
Soziale u. kulturelle Teilhabe 147.460 € (SGB II) bzw. 77.893 € (Kindergeld)
Summen 2.492.832 € (SGB II) bzw. 778.902 € (Kindergeld)
Aufsichts– und Kontrollbehörde über BuT ist das MAIS, das neben dezidierten Bearbeitungshinweisen auch eine Zusammenfassung und Überblick über den Mittelabruf in den Kommunen erstellt.
In gemeinsamen Gesprächen haben Amt für Soziales und Wohnen, Jugendamt, Amt für schulische Bildung und jobcenter Duisburg daher vereinbart, weitere Maßnahmen und Unterstützungsangebote an Eltern zu entwickeln. Die Kommunikation an Schulen durch Information der Fördervereine aber auch der Ausbau von Netzwerken, z. B. über Koordinatoren und Schulformsprecher muss weiter verstärkt werden. Bisher sind lediglich die Förderschulen sowie ein Teil der Grundschulen mit Schulsozialarbeitern versorgt. Es sollte eine flächendeckende Versorgung durch Unterstützung der Schulsozialarbeiter angestrebt werden. Hierzu wird von Herrn Stadtdirektor Spaniel ein Appell an das MAIS gerichtet, die notwendigen zusätzlichen Schulsozialarbeiter aus den nicht verwendeten
BuT-Mitteln zu finanzieren. Darüber hinaus wäre eine tageweise Betreuung mehrerer Schulen denkbar.
Auch eine Stärkung der Schulsekretariate muss geprüft werden. Die derzeit geplante Gesetzesänderung zum 01.08.2013 enthält neben der Möglichkeit der Erstattung vorgeleisteter Beträge unter bestimmten Voraussetzungen sowie Ausweitung der Teilhabeleistungen keine nennenswerten Verbesserungen für die Berechtigten. So sind insbesondere immer noch keine Verfahrensvereinfachungen erkennbar, “ berichtet die Stadtverwaltung in einer Drucksache.
Autor:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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