Demo der Bürgerinitiative Zinkhüttenplatz vor dem Hamborner Rathaus zu der Bezirksvertreterversammlung am 22.01.2015 um 15:30 h
Demo der Bürgerinitiative Zinkhüttenplatz vor dem Hamborner Rathaus zu der Bezirksvertreterversammlung am 22.01.2015 um 15:30 h
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 48 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 22 Buschstabe e) der Geschäftsordnung des Rates der Stadt.
16:00 h 5. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Hamborn Bezirksrathaus Hamborn, "Großer Sitzungssaal", Zimmer 101,
Duisburger Str. 213, 47166 Duisburg
2.2. Einwohnerfrage der Bürgerinitiative Zinkhüttenplatz
Wir haben da mal ein paar Fragen............... in der Sitzung !
Der Bürgerinitiative Zinkhüttenplatz wurde aus unbekannter Quelle die Drucksache des Rates Nr.10-1958/2 vom 28-09-2011 übermittelt. Dem Inhalt der Drucksache lässt sich entnehmen, dass die Stadt Duisburg die Douvil GmbH in dem notariellen Kaufvertrag ermächtigen will, die Grundstücke Rhein Ruhr Halle und Stadtbad (Flur 32, Flurstücke 72,82,124,126 und 226) bereits vor einem Eigentumsübergang belasten zu dürfen. Wörtlich heißt es in der Drucksache:
Finanzierungsvollmacht:
Dem Käufer wird die Möglichkeit eingeräumt, den verkauften Grundbesitz bereits vor Eigentumsumschreibung mit Grundpfandrechten bis zur Höhe des vereinbarten Kaufpreises nebst marktüblichen Zinsen und Nebenleistungen zu belasten.
1.) Hat die Douvil GmbH als Käuferin von einer ihr im notariellen Kaufvertrag eingeräumten Finanzierungsvollmacht bereits Gebrauch gemacht hat? Wenn ja, in welcher Höhe sind die Grundstücke durch die Inanspruchnahme der genannten Vollmacht bereits belastet worden?
2.) Existiert eine wie auch immer geartete schuldrechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Duisburg bzw. eine der Gesellschaften an denen die Stadt als Gesellschafterin beteiligt ist, auf der einen Seite und eine der Gesellschaften der Immeo Immobilien Gruppe auf der anderen Seite, ausweislich dessen die Stadt Duisburg bzw. eine der Gesellschaften, an denen sie als Gesellschafterin beteiligt ist, im Falle des Scheiterns des Projekts FOC Duisburg-Hamborn eine der Gesellschaften der Immeo Immobilien Gruppe den Schaden zu ersetzen hat, welcher dieser infolgedessen entsteht?
In einem in der Immobilien Zeitung ( IZ ) vom 16.10.2014 veröffentlichten Artikel des Journalisten Thorsten Karl heißt es:
Wie zu erfahren war, hat die Stadt Duisburg für die Entmietung der Bürger gebürgt. Würde das Projekt Douvil scheitern, wäre das für die Stadt Duisburg nicht nur peinlich, sondern auch unglaublich teuer.“
http://www.immobilien-zeitung.de/128665/zum-erfolg-von-douvil-verdammten
Autor:Helmut Mattern aus Duisburg |
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