Das Jahr 2011...ein schwieriges Jahr für Hartz IV Empfänger

Durch alle Medien geistert seit der Ablehnung des Gesetzesentwurf durch den Bundesrat nur die gestoppte 5 Euro Erhöhung und das umstrittene Bildungspaket für Kinder. Aber was ist mit den wirklichen Änderungen und die damit verbundenen wirklichen Einschnitte.
Hier ein kleiner Überblick und mein Kommentar dazu:

1. Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird übernommen

Ab Jahreswechsel 2011 wird der Zusatzbeitrag in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages direkt vom Bund in den Gesundheitsfond gezahlt und daraus an die entsprechenden Krankenkassen weitergeleitet. Wenn der von der Krankenkasse tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag höher ist als der Durchschnittliche, muss der Versicherte die Differenz zwischen dem durchschnittlichen und tatsächlich erhobenen Zusatzbeitrag selbst an seine Krankenkasse zahlen. Über den durchschnittlichen Zusatzbeitrag hinaus wird nichts übernommen.

Anmerkung: Das kann bedeuten, das erhebliche Belastungen auf Hartz IV Bezieher zukommen, denn die Differenz muss vom Regelsatz beglichen werden.

2. Gestrichen: befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld

Dieser Zuschlag wird ab Jahresbeginn 2011 ersatzlos entfallen. Das betrifft auch diejenigen, welche diesen Zuschlag derzeit beziehen, denn es gibt keinen Bestandsschutz und auch keine Übergangsregelung.

3. Gestrichen: Rentenversicherungspflicht und –beiträge

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt ab ersten Januar 2011 für ALG II-Bezieher keine Pflichtbeiträge oder Zuschüsse mehr zur Rentenversicherung. Der ALG II-Bezug löst keine Versicherungspflicht in der staatlichen Rentenversicherung mehr aus, zählt jedoch als Anwartschaftszeit.

Das hat u.a. zur Folge, dass durch den ALG II-Bezug keine Ansprüche mehr auf Leistungen begründet werden, welche die Erfüllung einer Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung voraussetzen (z.B. Reha, Erwerbsminderungsrente). Bereits bestehende Ansprüche bleiben durch die Anerkennung als Anwartschaftszeit aber erhalten.

Anmerkung: Da der gesetzlichen Rentenversicherung dadurch Beiträge fehlen, die bisher vom Staat direkt für die Hartz IV Bezieher eingezahlt wurden, bleibt der gesetzlichen Rentenversicherung nur eine Wahl: Sie muss die fehlenden Gelder von denen erheben, die bereits in die Kasse einzahlen, den Erwerbstätigen. Neuer Zündstoff um noch mehr auf die Hartz IV Bezieher zu schimpfen. Obwohl dies eine gewollte Maßnahme der Bundesregierung darstellt.

4. Gestrichen: Freibetrag für Elterngeld (bei arbeitslosen ALG II-Beziehern)

Bei ALG II-Beziehern, deren Elterngeld sich anhand ihres vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens bemisst, bleibt Elterngeld i.H. des zur Berechnung des Elterngeldes herangezogenen Erwerbseinkommens (67% desselben) anrechenfrei, max. i.H.v. 300 Euro (bei Verlängerungsoption i.H.v. 150 Euro) je Monat. Was darüber liegt, wird als sonstiges Einkommen beim ALG II angerechnet. Bei allen anderen (arbeitslosen) ALG II-Beziehern wird Elterngeld als sonstiges Einkommen voll auf ihr ALG II angerechnet.

Sofern es sich beim angerechneten Elterngeld um das einzige Einkommen des Elterngeldbeziehers handelt, können davon u.a. der Freibetrag für priv. Versicherungen i.H.v. 30 Euro, Pflichtbeiträge wie KFZ-Haftpflicht und der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abgesetzt werden.

Tja. Regen wir uns halt weiter darüber auf, das es kein Bildungspaket für Kinder gibt (immerhin so um die 10,- Euro pro Monat für Essen, Sportverein, Bücherei usw. die jeden Monat neu beantragt werden Müssen?) und natürlich über die 5 Euro....woher soll der Staat nur das Geld nehmen? Na klar, das hat er eh schon eingespart durch obige Maßnahmen.

Autor:

Harald Pfeiff aus Duisburg

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