CDU und die Investitionsoffensive des Bundes
CDU-Abgeordnete aus dem Ruhrgebiet beschließen gemeinsame Position zur Investitionsoffensive des Bundes
„Der heutige Kabinettsbeschluss eines 3,5 Mrd. Euro schweren Programms für Investitionen in finanzschwachen Kommunen ist eine richtig gute Nachricht für Duisburg. Endlich werden Fördermittel nicht mehr mit der Gießkanne, sondern nach Bedürftigkeit verteilt“, kommentiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Mahlberg den Beschluss aus Berlin. Danach werden von 2015 bis 2018 über eine Milliarde Euro aus Bundesmitteln über das Land NRW an strukturschwache Städte und Gemeinden fließen. Damit erhält NRW ein Drittel der Mittel aus diesem Sonderprogramm.
In einem gemeinsam beschlossenen Papier fordern die 30 CDU-Bundestags- und Landtagsabgeordneten aus dem Ruhrgebiet, dass die Mittel vollständig an die notleidenden Kommunen weitergeleitet werden. Dazu fordern die Abgeordneten von der Landesregierung einen Verteilschlüssel, der sich ausschließlich an der Höhe der Kassenkredite sowie an der Langzeitarbeitslosigkeit orientiert. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass die Mittel nur für Investitionen, zum Beispiel in Schulen, in die Infrastruktur und in Krankenhäuser, verwendet werden. Nur so könne sichergestellt werden, dass das Ziel der Bundesregierung, finanzschwachen Kommunen den Anschluss bei Investitionen an die finanzstarken Kommunen zu ermöglichen, erreicht werde.
Hintergrund: Die zusätzlichen Bundesmittel werden nach einem Schlüssel an die Länder weitergegeben, welche über die weitere Verteilung an die finanzschwachen Kommunen entscheiden.
So berichtet es der christdemokratische Duisburger Bundestagsabgeordnete Thomas Mahlberg in einer Pressemitteilung. Die Positionsbestimmung der CDU sei hier im Wortlaut wiedergegeben; der interessierte Leser kann sich dann eine eigene Meinung dazu bilden.
Positionsbeschreibung der CDU-Abgeordneten aus dem Ruhrgebiet im Bundestag sowie im Landtag Nordrhein-Westfalen
1. Wir begrüßen ausdrücklich den Kabinettsbeschluss der unionsgeführten Bundesregierung zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen.
2. Wir erwarten von der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, die durch den Bund bereitgestellten Mittel an die Kommunen vollständig und ohne Kürzungen oder Substitutionen an anderer Stelle weiterzuleiten.
3. Wir fordern die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, für die Auswahl der antragsberechtigten „finanzschwachen“ Kommunen ausschließlich die Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) sowie die SGB II-Quoten (Langzeitarbeitslosigkeit) als Berechnungsgrundlage zu verwenden. In kreisangehörigen Kommunen ist hinsichtlich der Arbeitslosigkeit auf den jeweiligen Kreis abzustellen.
4. Wir appellieren an die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, ausschließlich sächlich-investive Projekte zu fördern und damit der signifikant schlechten Investitionsfähigkeit und dem Investitionsstau finanzschwacher Kommunen entgegen zu wirken. Die Förderung konsumptiver oder personeller Aufgaben gehört ausdrücklich nicht zu den Förderungsbereichen des Gesetzes.
Begründung:
Als wesentliches Problem kommunaler Finanznot ist der dynamische Aufwuchs sozialer Lasten anerkannt. Insbesondere die sehr heterogene Finanzlage von steigenden Kassenkrediten trotz durchschnittlich positiver Finanzierungssalden für die gesamte kommunale Ebene erklärt sich auch aus der örtlich bzw. regional unterschiedlichen Zahllast aus Sozialtransfers. Der wohl bedeutendste Indikator ist dabei die kommunal mitfinanzierte Arbeitslosigkeit im Rechtskreis des SGB II. Nicht allein wegen der kommunalen Mitfinanzierung in Gestalt der Kosten der Unterkunft. Hinzu kommt, dass in Verhältnissen der Arbeitslosigkeit typischerweise auch
Autor:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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