Broschüren der Arbeitsverwaltung

Die Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de), Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg, gibt diverse Merkblätter für Arbeitslose heraus. Die Ausgabe „SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld)“ sowie die Nummern 1 („Merkblatt für Arbeitslose Ihre Rechte – Ihre Pflichten“), 8b „Kurzarbeitergeld Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ sowie 10 „Insolvenzgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ seien hier als Beispiele genannt.

Die Nummer 1 ist 84 Seiten dick. Die Ausführungen sind sehr ausführlich und gründlich, so daß man schnell den Eindruck gewinnen kann, daß hier jede Eventualität auftaucht, auf die ein Arbeitsloser achten sollte. Sind die Texte wirklich leicht verständlich? Ich bin mir in dieser Hinsicht nicht sicher, weiß aber auch um die Schwierigkeit, juristische Texte möglichst einwandfrei wiederzugeben

Die Nummern 8b und 10 sind zwar wesentlich kürzer, geben aber auch alle erforderlichen Informationen wieder.

Die Faltblätter „Wissenswertes zum Thema Nebeneinkommen“ sowie „Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen“ sind da schon wesentlich besser. Sie geben alle wichtigen Informationen zum jeweiligen Thema kurz und bündig wieder. Hervorzuheben ist hier die leichte Verständlichkeit, die es ermöglicht, daß die Faltblätter von möglichst vielen Kunden der Arbeitsverwaltung verstanden werden können.

Das Faltblatt "Deine Ausbildung - deine Chance" wirbt für die Berufsausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf.

Die Broschüre „Was? Wie viel? Wer? Finanzielle Hilfen auf einen Blick“ stammt zwar aus dem Jahre 2012, ist hinsichtlich der enthaltenen Dienstleistungen und finanziellen Fördermöglichkeiten grundsätzlich aber noch aktuell. Die Eingliederungszuschüsse kommen hier genauso vor wie Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Berufsausbildungsbeihilfe, ausbildungsbegleitende Hilfen und der Bildungsgutschein, interessanterweise aber nicht der Vermittlungsgutschein. Die Ausführungen können natürlich nur eine Einführung in das jeweilige Thema sein und keine kompetente Beratung beispielsweise durch den zuständigen Arbeitsvermittler ersetzen.

Diese oben vorgestellten Broschüren sind nur ein Teil der Informationsbroschüren, die die staatliche Arbeitsverwaltung bereithält. Wer sich dafür interessiert, kann sie sich vor Ort im Berufsinformationszentrum abholen, aber auch über den Internetauftritt per Post bestellen.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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