Belegausgabepflicht ab 1. Januar 2020
Bon-Wahnsinn und Umweltsauerei – Macht das Sinn?
Spülmaschine, Fernseher, PC oder Handy kaufen und auf den Kassenbon verzichten? Das wäre eine Dummheit. Denn damit kann der Kunde innerhalb der Gewährleistungspflicht am einfachsten sein Recht auf ein funktionierendes Gerät durchsetzen. Auch beim wöchentlichen Großeinkauf macht so ein Bon durchaus Sinn. Alles korrekt aufgelistet? Nichts mehrfach eingetippt oder teurer als am Regal oder in der Werbung angegeben?
Aber ein Bon für ein Brötchen? Oder ein Brot? Oder für eine Lakritzschnecke und ein paar Klümpkes am Büdchen an der Ecke? Macht das Sinn?
Klar, Steuerbetrug kann nicht im Interesse der Bürger sein. Jeder Euro für unser aller Gemeinwesen wird dringend benötigt und ist hoch willkommen! Doch ob die Belegausgabepflicht des Bundesfinanzministeriums ab 1. Januar 2020 ein gangbarer Weg ist? Das Thema bringt nicht nur die Bäcker auf die Barrikaden.
Kurz vor knapp kommt aber Bewegung ins Spiel. Der Bundeswirtschaftsminister fordert den Finanzminister auf, die Pflicht aus dem Kassengesetz zu streichen. Bleibt abzuwarten, wer aus dem Parteien-Gerangel als Gewinner hervorgeht. Hoffentlich der Sachverstand!
Autor:Sabine Justen aus Duisburg |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.