Stadtverwaltung in weiten Teilen geschlossen
Betriebsferien "zwischen den Jahren"

Nur wenige Dienststellen der Stadt sind von den Betriebsferien aisgeschlossen.  | Foto: Hannes Kirchner
  • Nur wenige Dienststellen der Stadt sind von den Betriebsferien aisgeschlossen.
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Auch in diesem Jahr wird die Duisburger Stadtverwaltung einschließlich der städtischen Kindertageseinrichtungen in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar 2019, in weiten Bereichen geschlossen bleiben.

Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise die Feuerwehr (mit Ausnahme ihrer Verwaltung), die Kulturbetriebe oder der Notdienst im Standesamt.
Die Stadtbibliothek und die Volkshochschule im "Stadtfenster" sowie alle Bezirks- und Stadtteilbibliotheken bleiben bis einschließlich 1. Januar geschlossen. Die Onleihe, mit mehr als 30.000 Medien, bleibt natürlich während der gesamten Zeit über das Internet mit einem gültigen Bibliotheksausweis nutzbar.
Das Kultur- und Stadthistorische Museum und das Museum der Deutschen Binnenschifffahrt sind Heiligabend, am ersten Weihnachtstag, Silvester und Neujahr geschlossen. Am zweiten Weihnachtstag und zwischen den Feiertagen können die Museen zu den üblichen Zeiten besucht werden. Die Spielstätten der Kulturbetriebe der Stadt Duisburg und die Theaterkasse halten ihren Dienstbetrieb zwischen Weihnachten und Neujahr wie gewohnt aufrecht. Informationen zu den Öffnungszeiten oder den Spielplänen gibt es hier.
Die städtischen Bäder bleiben vom 24. Dezember bis zum 1. Januar geschlossen. In den Hallenbädern Neudorf, Toeppersee sowie im Rhein-Ruhr-Bad und Allwetterbad Walsum beginnt der Betrieb wieder am 2. Januar zu den üblichen Öffnungszeiten. Weitere Informationen gibt es hier. Die gesamte Verwaltung ist ab dem 2. Januar 2019 wieder erreichbar.
Für die Beurkundung von Sterbefällen aus dem gesamten Stadtgebiet ist für Bestatter im Standesamt West, Körnerplatz 1 in Rheinhausen, vom 27. bis 28. Dezember, 8 bis 16 Uhr, ein Notdienst eingerichtet.

Hintergrund
=> Mit den Betriebsferien können durch den Abbau von Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von Energiekosten weitere Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die CO2-Reduzierung (Heizung, Strom, Pendelverkehr) ergeben sich positive Effekte für die Umwelt.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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