Bärbel Bas informiert: Bundestag beschließt neues Pflegestärkungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) beschlossen. Es tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas betont: „Das Pflegestärkungsgesetz ist ein Meilenstein der deutschen Pflegepolitik. Ab dem 1. Januar 2017 gelten damit ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren. Vor allem Demenzkranke erhalten damit endlich die Pflege und Betreuung, die ihnen zusteht.“ Die Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas betont, dass die SPD viele Jahre für diese Reform gekämpft habe.

Bas erläutert: „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff richtet den Fokus auf die Förderung der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen. Die Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen etwa bei demenziellen Erkrankungen wird bei der Begutachtung künftig in gleicher Weise berücksichtigt wie die Pflegesituation der Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen. Um Pflegebedürftigkeit zukünftig umfassender und individueller zu definieren, werden Pflegebedürftige ab dem 1. Januar 2017 in fünf Pflegegrade eingestuft und nicht mehr, wie bisher, in drei Pflegestufen.“

Pflegebedürftige, die bereits jetzt Leistungen erhalten, müssen sich übrigens keine Sorgen machen, beruhigt Bas: „Das Pflegestärkungsgesetz II garantiert einen Bestandsschutz. Durch die Reform werden in den nächsten Jahren aber zusätzlich bis zu 500.000 Menschen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Insgesamt stehen ab 2017 jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung.“

Autor:

Bärbel Bas aus Duisburg

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