Bärbel Bas: Herrn Röslers halbherziges Hygienegesetz
Zum morgigen Beginn der Beratungen des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Infektionsschutzgesetz (Krankenhaushygienegesetz) im Deutschen Bundestag erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas:
„Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Der Bundesregierung fehlt für wirkliche Verbesserungen der Hygienesituation der nötige Mut. Deshalb fordert die SPD-Bundestagsfraktion verbindliche Hygieneverordnungen für alle Bundesländer, mehr Fachärzte für Hygiene und finanzielle Sanktionen bei Verstößen gegen Mindeststandards oder Veröffentlichungspflichten.
Das Hygienegesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium wird der Herausforderung durch die Epidemie multiresistenter Keime nicht gerecht. Statt schnell bundeseinheitliche Hygienestandards vorzuschreiben, lässt die Bundesregierung die Bundesländer weiter vor sich hin werkeln. Statt eine konsequente Strategie zur Eindämmung multiresistenter Keime zu entwickeln, setzt die Bundesregierung eine neue Kommission ein, die Altbekanntes neu diskutieren darf. Wenn es Herr Rösler ernst meint, muss er mehr wagen.
Die SPD-Bundestagsfraktion will ein wirksames, ein gutes Hygienegesetz. Dies haben wir bereits im Januar mit einem eigenen Antrag zur Verbesserung der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention deutlich gemacht. Wenn auch Herr Rösler ein gutes Hygienegesetz möchte, müssen die Bundesländer verpflichtet werden, zum 1. Januar 2012 Hygieneverordnungen zu erlassen, die gesetzlich klar definierte und einheitliche Mindeststandards erfüllen. Zu diesen Mindeststandards gehören Screenings von Risikogruppen bei der stationären Aufnahme, aber auch ein verbindlicher Fachpersonalschlüssel. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Forderung der Fachgesellschaften nach einem Facharzt für Hygiene pro 400 Klinikbetten.
Weiterhin muss die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (KRINKO) gestärkt werden. Ihr Aufgabenbereich sollte um eine Arbeitsgruppe antiinfektive Resistenzlage und Therapie ergänzt werden und die Unabhängigkeit der Kommissionsmitglieder muss sichergestellt sein. Die Empfehlungen der KRINKO müssen für alle Einrichtungen verbindlich werden. Eine neue, zusätzliche Kommission ist dafür nicht notwendig.
Infektionsprävention ist ein zentrales Feld der Qualitätssicherung. Daher ist eine Ausweitung der Meldepflicht für multiresistente Keime nur dann sinnvoll, wenn die so gewonnenen Informationen veröffentlicht, wissenschaftlich ausgewertet und zur Verbesserung der Infektionsprävention genutzt werden. Um das Vertrauen der Patienten in die Hygiene medizinischer Einrichtungen wieder herzustellen, müssen Informationen über die Einhaltung der Hygienestandards und die Zahl der Infektionen aktuell, zugänglich und verständlich sein.
Wenn der Bundesgesundheitsminister die Hygienequalität wirklich verbessern will, muss er aber auch zulassen, dass Vergütungssteigerungen an die Verbesserung der Hygiene in den Einrichtungen geknüpft werden. Umgekehrt müssen Verstöße gegen die Mindeststandards oder die Veröffentlichungspflichten entsprechend finanziell sanktioniert werden.“
Autor:Bärbel Bas aus Duisburg |
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