Mehr Verkehr auf den Straßen?
Auswirkungen des Krefelder Surfparks Elfrather See auf Rumeln-Kaldenhausen

Der zukünftige Standort des Surfparks liegt zwischen der Siedlung an der Asberger Straße und dem Elfrather See. Zu den Plänen gibt es bereits Widerstand, so hat sich bereits eine Bürgerinitiative zum Erhalt des Naherholungsgebiet gebildet. | Foto: Volker Herold / FFS
  • Der zukünftige Standort des Surfparks liegt zwischen der Siedlung an der Asberger Straße und dem Elfrather See. Zu den Plänen gibt es bereits Widerstand, so hat sich bereits eine Bürgerinitiative zum Erhalt des Naherholungsgebiet gebildet.
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  • hochgeladen von Marcel Faßbender

Nachdem der Krefelder Stadtrat die Planung eines Surfparks am Elfrather See beschlossen hat, müssen die Auswirkungen dieses Projekts auf die Nachbargemeinden betrachtet werden.

Neben der eigentlichen Surfeinrichtung soll ein Campingplatz errichtet werden, der neben 40 fest verbauten Mobilheimen 70 Stellplätze umfasst. Weiter geht der Investor von circa 200.000 Besuchern pro Jahr aus. Diese Kriterien zeigen auf, dass es sich um eine tief eingreifende Planung handelt: "Da viele Besucher nicht ortsnah wohnen, wird es eine erhebliche Ausweitung der Verkehre zum Elfrather See und damit eine Mehrbelastung der Straßen in Rumeln-Kaldenhausen geben. Die Krefelder Politik und Verwaltung ist nun am Zug, ein Konzept zu entwickeln, mit dem dieses Projekt nicht zu Lasten Rumeln-Kaldenhausens geht", erklärt der SPD Bezirksvertreter Nikolas Neuhöfer.
So werden die Düsseldorfer Straße und die Giesenfeldstraße deutlich höhere Verkehrsströme aufnehmen müssen. Dazu Manfred Krossa, SPD-Ratsherr: „Bei der derzeitig schon sehr hohen Belastung dieser beiden Straßen verbietet sich deren weitere Nutzung für den Surfpark“, „mit diesen Vorgaben können wir den aktuellen Planungen nicht zustimmen“. Des Weiteren muss die Nähe zum Gefahrstoffbetrieb „Chempark Uerdingen“ beachtet werden. Planungen in Rumeln-Kaldenhausen werden häufig ausgeschlossen, da die Achtungsabstände zum Chempark zu gering sind. Wie sieht es hier mit dem Surfpark aus? Jüngste Rechtsprechungen zur sogenannten Seveso-Richtlinie zeigen, dass Achtungsabstände bei planerischen und bei bauaufsichtlichen Beschlüssen in der Nähe von Störfallbetrieben beachtet werden müssen.
Zurzeit gilt SEVESO III mit Abständen von drei Kilometern bei Störfallbetrieben der höchsten Klasse.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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