Coronavirus in Duisburg
Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, Kitas gehen in Notbetrieb

Auch in Duisburg gilt ab 24. April, 0 Uhr, eine Ausgangsbeschränkung. | Foto: Hannes Kirchner
  • Auch in Duisburg gilt ab 24. April, 0 Uhr, eine Ausgangsbeschränkung.
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  • hochgeladen von Sabine Justen

Die Regelungen des am Donnerstag verabschiedeten Infektionsschutzgesetzes werden für die Stadt Duisburg am 24. April 2021 um 0:00 Uhr in Kraft treten. Das heißt insbesondere, dass künftig in Duisburg nach den Vorgaben des Bundes von 22 bis 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung gilt.

Dies bedeutet, dass erstmals in der Nacht von Freitag, 23. April, auf Samstag, 24. April, ab 0:00 Uhr die Ausgangsbeschränkung einzuhalten ist.

Während der Distanzunterricht in den Schulen fortgeführt wird, werden in Duisburg zudem die Kindertageseinrichtungen ab Montag, 26. April, in einen Notbetrieb wechseln.

Darüber hinaus sind die bestehenden Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie der städtischen Allgemeinverfügung, insbesondere die Maskenpflicht, weiterhin zu beachten.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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