Anliegerbeiträge auch für Sportvereine

Mein Redebeitrag vom 20.08.2015, in der Bezirksvertretung Hamborn, zu den Beitragspflichten für den Ausbau der Fahrbahn Im Holtkamp von Schwabenstr. bis Westerwaldstr. (Hamborn 07 und andere Anlieger.)

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, meine Damen und Herren,

ich habe mich in dieser Angelegenheit, bei der zuständigen Sachbearbeiterin mal kundig gemacht und mich um Zahlen bemüht. Da wird z.B. einem Gewerbebetrieb 7.700 Euro berechnet und der Breitensportverein müsste im Normalfall, wegen der größeren Fläche, ohne die man allerdings auch keinen Fußball spielen könnte, 98.000 Euro bezahlen. Und das trotz des schon abgezogenen 50% Anteils für Vereine. Diese ungeheure Summe würden die Vereinsmitglieder und die vielen ehrenamtlichen Helfer, sicherlich nicht stemmen können. Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, Sportvereinen in denen soziales Verhalten gelernt wird, wo Integration, Schutz vor Verrohung und vor Kriminalität, neben den vielen anderen Aspekten höchste Priorität genießt, von derartigen Zahlungen ganz zu befreien.

Allerdings hat der genannte Verein hier das Glück, Pächter einer Bezirkssportanlage zu sein, wobei sich die Stadt dann wohl selbst eine Rechnung stellen muss. Es bleibt zu hoffen, dass es auch später, keine wie auch immer verpackte Weitergabe an den Verein geben wird.

Explizit baut die Problembeschreibung und Begründung auf der Satzung der Stadt Duisburg auf. Erstaunlicherweise wird uns auf Seite 3 mitgeteilt, dass der Rat der Stadt Duisburg, am 21.09.2015, diese Satzung beschlossen hat. Zauberei?? Und wenn es keine Zauberei ist, woher kommt diese Sicherheit? Woher weiß man wie der Rat über diese Satzung in einem Monat abstimmen wird? Gibt es da im Vorfeld Absprachen ohne das alle Ratsleute mit einbezogen werden und wenn ja wofür beschäftigen wir uns dann mit bereits feststehen Beschlüssen?
Hans-Werner Schwarz
AfD Duisburg

Autor:

Hans-Werner Schwarz aus Duisburg

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