Anlieger wehren sich gegen Vorgehen der Stadt beim Ausbau der Bissingheimer Straße

Anwohner lehnen Ausbau der Bissingheimer Straße in der geplanten Form ab | Foto: Stadt Duisburg
  • Anwohner lehnen Ausbau der Bissingheimer Straße in der geplanten Form ab
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Wie Anlieger Wilfried Olfs nun mitteilt, geht es in der Sache um die Beschlussvorlage Drucksache 12-0184 vom 03.04.2012, hier zu finden:

https://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20059629

Diesen Ausbau wollen die betroffenen  Anwohner in der vorliegenden Fassung nicht hinnehmen und bitten die lokale Politik um ihre Unterstützung.
 
Begründung:
 
Die Stadt ist in den vergangenen Jahrzehnten ihre Verpflichtung zur Verkehrssicherheit der Straße absolut nicht nachgekommen. Von einer ordnungsgemäßen Unterhaltung kann hier nicht gesprochen werden. So wurden regelmäßige Hinweise seitens der Anlieger ignoriert.

Statt einer fachgerechten Reparatur der Frostaufbrüche, Fahrbahnabbrüche und Aufgrabungen wurde Flickschusterei betrieben und die Schäden lediglich notdürftig überteert. Die Stützmauer bricht seit Jahrzehnten Stück für Stück zusammen. Es ist gegen diesen Verfall nichts unternommen worden In diesem Fall hat die Stadt die unverantwortlicher Weise die Straße verkommen lassen und den heutigen Zustand damit zu verantworten.

Auf Grund des heutigen Schadensbildes der Nebenfahrbahn, ist eine Verkehrssicherheit jetzt nicht mehr gegeben und eine Reparatur unabdingbar geworden.

In Januar letzten Jahres fand ein Informationsgespräch mit den Anliegern statt und es wurden 5 verschiedene Varianten seitens der Stadt für die geplante Baumaßnahme vorgestellt.

Bei der von der Stadt favorisierten Variante einer Bohrträgerwand wurden die Kosten mit  641.000 Euro beziffert, was eine Einzelbelastung pro Anlieger von ca. 15.000 Euro führte.

Heute, ein Jahr später sind die Kosten in der Beschlussvorlage vom 03.04.12 mit 793.000 Euro beziffert und somit um 152.000 höher, was zu einer Einzelbelastung von 17.700 Euro führt.

Wilfried Olfs fragt berechtigt:

"Hier muss doch die Frage gestattet sein, wo die Reise für die Anwohner noch hingehen soll? Oder gibt es bei der Ausgabe von nicht eigenen Gelder, wie auch in diesem Fall um Steuergelder andere Berechnungsregeln? Eine korrekt durchgeführte Kostenplanung ist zumindest an dieser Stelle mehr als fraglich."

Bedenklich ist für Wilfried Olfs auch, dass der Vorschlag der Anwohner, den Bissingheimer Graben auf 200 Meter zu verrohren, mit der lapidaren Begründung vom Tisch gefegt wurde

„die untere Wasserbehörde hält die Verrohrung aus wasserrechtlicher und wasserwirtschaftlicher Sichtweise für nicht genehmigungsfähig“

Es handelt sich hierbei nicht, wie in der Beschlussvorlage beschrieben, um einen Bachlauf, sondern um einen Entwässerungsgraben und nicht mehr.

Wenn also schon die untere Wasserbehörde auf dem Standpunkt steht, dass ein Entwässerungsgraben ein Bachlauf im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes ist, dann muss auch erklären werden können:
 
1.         Wann ist ein Gewässer ein Gewässer im Sinne des WHG und wann nicht?

2.         Warum ist eine Pfütze nach einem Starkregen vermutlich kein Gewässer, aber ein Straßengraben als Entwässerungsgraben aber schon.
 
Am 29.03.12 fand ein Termin bei der Abteilung Hochwasserschutz / Gewässerunterhaltung (Herr Wolfgang Graf-Schreiber) statt und hier stellte sich heraus, dass alle Gräben in Bissingheim als Gräben und nicht als Bachläufe geführt werden und gegen eine Verrohrung grundsätzlich nichts einzuwenden sei.
 
Olfs: "Hierzu gibt es in der Stadt offensichtlich sehr unterschiedliche Sichtweisen, die zunächst mal grundsätzlich geklärt werden sollten! Alle Bissingheimer Gräben sind zu 80% verrohrt, warum geht es nicht bei diesen 200 Metern?
 
Im Zweifel sollte das Thema Bach oder Graben, über ein Planfeststellungsverfahren mal genau geklärt werden, zumal hier zusätzliche große Zweifel bestehen, ob bei diesem Vorhaben im Rahmen aller Abwägungen der öffentlichen  und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit,  alle Möglichkeiten tiefgreifend berücksichtigt worden sind."

Die Anwohner sehen auf jeden Fall die Pflicht einer Nachbesserung und die Verfolgung des Planes für eine Verrohrung als zwingend nötig, bevor sinnlos Steuergelder und ganz besonders Anliegergelder vergeudet werden.
 
"Aus diesem Grunde fordern wir, die betroffenen Anlieger, alle an dem Beschluss beteiligten Politiker auf, der Beschlussvorlage in dieser Fassung nicht zuzustimmen!" so Wilfried Olfs in seinem Schreiben.

Autor:

Harald Molder aus Duisburg

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