Angriff auf Ticketprüferin
DVG zieht Konsequenzen aus Angriff auf eine Ticketprüferin
Vier Jugendliche hatten Anfang Januar eine Fahrkartenkontrolleurin der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) bei einer Ticketkontrolle aus einer Straßenbahn der Linie 903 gestoßen. Die Kontrolleurin stürzte und musste daraufhin im Krankenhaus behandelt werden. Die DVG zieht ihre Konsequenzen aus dem Vorfall und wird dem Täter und den weiteren Jugendlichen ein Beförderungsverbot erteilen.
„In keiner Weise tolerieren wir in unseren Fahrzeugen ein solches Verhalten gegenüber unseren Mitarbeitern“, betont Marcus Wittig, Vorstandsvorsitzender der DVG. „Wir gehen konsequent gegen Gefährdungen aller Art vor und werden dabei von unseren juristischen Rechten Gebrauch machen. Der Schutz und die Sicherheit unserer Fahrgäste sowie unserer Mitarbeiter stehen ganz klar im Vordergrund.“
Im Rahmen der Beförderungsbedingungen NRW haben Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder auch für andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung auszuschließen. Von diesem Recht macht die DVG nun Gebrauch. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird sie den Erziehungsberechtigten der Jugendlichen das entsprechende Beförderungs- beziehungsweise Hausverbot zustellen, das neben der Nutzung der Fahrzeuge auch das Betreten der Betriebsanlagen umfasst.
Das konsequente Vorgehen gegen Gefährdungen beschränkt sich nicht auf den einzelnen Fall von Anfang Januar, wie der DVG-Vorstandsvorsitzende Marcus Wittig betont. Es handele sich vielmehr um eine Grundsatzentscheidung im Rahmen der Null-Toleranz-Strategie. „Wir ziehen eine klare Grenze und bringen jegliche Fälle von Gewalt und Vandalismus zur Anzeige. Wer zudem eine Gefahr für andere Menschen darstellt, muss mit einem Beförderungsverbot von mindestens einem Jahr rechnen“, sagt Wittig.
In dem Zeitraum zwischen dem 23. Oktober 2016 und dem 10. Januar 2017 hat die DVG insgesamt 174 Strafanzeigen gestellt. Bei der Mehrzahl der Delikte handelt es sich um das missbräuchliche Ziehen der Notbremse sowie um sogenannte „Türaufrisse“, bei denen die Türen während der Fahrt von innen auf- oder beim Abfahren der Bahn von außen eingetreten werden. Abgesehen von der Sachbeschädigung sind beide Vergehen für alle Fahrgäste wegen des abrupten Bremsvorgangs gefährlich und auch in anderer Hinsicht ärgerlich: Weil zunächst die Funktionsfähigkeit der Türanlage überprüft und sichergestellt sein muss, führen diese Fälle zu deutlichen Verspätungen.
Autor:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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