Duisburg: Die Trauerhallen der städtischen Friedhöfe sind wieder geöffnet
Am 20. April ist die neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten

Für die Durchführung von Trauerfeier stehen die Trauerhallen auf den städtischen Friedhöfen nun wieder zur Verfügung. Um die Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes zwischen den Teilnehmern zu erleichtern, wurde die Anzahl der Sitzplätze entsprechend reduziert. 
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Für die Durchführung von Trauerfeier stehen die Trauerhallen auf den städtischen Friedhöfen nun wieder zur Verfügung. Um die Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes zwischen den Teilnehmern zu erleichtern, wurde die Anzahl der Sitzplätze entsprechend reduziert.

Entsprechend der Größe der jeweiligen Trauerhalle ergibt sich hierdurch für die Anzahl der teilnehmenden Trauergäste eine entsprechende Begrenzung. Wie viele Trauergäste in die jeweilige Trauerhalle des Friedhofs aufgenommen werden können, erfahren Sie bei ihrem Bestatter oder unter der Rufnummer des Infotelefons (0203) 283 - 3000 sowie auf der Internetseite der Wirtschaftsbetriebe Duisburg unter: www.wb-duisburg.de.

Die Stadt bittet alle Trauergäste dringlich, die folgenden Regelungen und Empfehlungen einzuhalten:
 Die Trauerhallen stehen aufgrund des Mindestabstandsgebotes nur mit einer verringerten Anzahl von Sitzplätzen für Trauerfeiern zur Verfügung. Bitte halten Sie die höchstzulässige Anzahl von Teilnehmern ein. Es können nur so viele Trauergäste an der Feier teilnehmen wie Sitzplätze vorhanden sind.
 Bitte halten Sie in der Halle, auf dem Friedhof und während des Trauerzuges den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
 Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein (siehe Empfehlung des Robert-Koch-Institutes).
 Vermeiden Sie Hände- und Körperkontakt.
 Verzichten Sie auf eine Teilnahme an Trauerfeier und Beerdigung, wenn Sie selbst

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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