AfD-Fraktion Duisburg
AfD-Fraktion beantragt Sondersitzung im Rat zur Massenschießerei in Hamborn
+++Schonungslose Aufklärung und rechtsstaatliche Härte sind gefragt: Clankriminalität wird zur Gefahr für Leib und Leben für unsere Bürger in Duisburg!+++
In der heutigen Fraktionssitzung der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg wurde einstimmig beschlossen, aufgrund der Massenschießerei am 04.05.2022 in Duisburg-Hamborn, eine Sondersitzung des Rates der Stadt Duisburg zu beantragen. Hier lesen Sie unseren Antragstext:
Am Abend des 4. Mai 2022 hat sich in Duisburg auf offener Straße eine Schießerei ereignet. Dabei sind wenigstens 19 Schüsse abgefeuert und vier Personen schwer verletzt worden. Dieser Vorfall zeugt nicht nur von der Eskalationsstufe einer Gewalt, die sich zunehmend in den öffentlichen Raum verlagert. Er macht auch deutlich, dass es trotz intensivierter Bemühungen nicht gelungen ist, die Clan- und Rockerkriminalität in Nordrhein-Westfalen wirksam einzudämmen. In Duisburg haben sich Gefahrenzonen entwickelt, aus denen nach Einschätzung der AfD-Fraktion bald sogenannte „No-Go-Areas“ hervorgehen könnten. Dieses Phänomen von Räumen, die durch hohe Gewalt- und Kriminalitätsraten wie durch eine weitreichende soziale Desintegration gekennzeichnet sind, hat sich mittlerweile in allen durch islamische Migranten veränderten westlichen Gesellschaften ergeben. Die ethnisch und religiös verursachte Fragmentarisierung der Mehrheitsgesellschaft führte auch zu einer Fragmentarisierung gesellschaftlicher und rechtsstaatlicher Normen. Und so erfahren wir von der Existenz bisher unbekannter Phänomene in unserem Staat: von „Zwangsheiraten“, von „Ehrenmorden“, von am islamischen Recht ausgerichteten „Friedensrichtern“ und von „Scharia-Polizisten“.
Das staatliche Justiz- und Gewaltmonopol des Gaststaates wird also in der Parallelgesellschaft durchgehend nicht anerkannt und zielgerichtet unterlaufen. Denn sie selbst zieht ihre Legitimation aus religiös fundamentalistischen Prinzipien, in denen das freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftsmodell der Bundesrepublik Deutschland, wie der westlichen Lebenswelt in ihrer gesamten Breite, abgelehnt wird. Dass die Landesregierung an dieser Aufgabe gescheitert ist, liegt allerdings nicht an einer fehlerhaften Analyse. Bereits im Juni 2019 hatte das Landeskriminalamt den Abschlussbericht KEEAS vorgelegt, der sich dezidiert mit durch ethnische abgeschottete Subkulturen geprägten Kriminalitäts- und Einsatzbrennpunkten befasst.
Darin stellen die Autoren hinsichtlich der betreffenden Tatverdächtigen fest:
„Häufig liegt den Auseinandersetzungen eine Überschneidung von Interessen und in der Folge eine Eskalation von Streitigkeiten zwischen verfeindeten Gruppierungen (anderen Clanfamilien oder sonstigen Gruppierungen im Milieu) um kriminelle Märkte oder innerorganisatorische Aspekte zugrunde, die oftmals unter Nutzung von Hieb-, Stich- und Schlagwerkzeugen sowie, wenn auch selten, Schusswaffen ausgetragen werden.“
In der Literatur zur Migrationsforschung finden sich Beschreibungen des dargestellten Phänomens. „Trotzdem sind die Strukturen noch lange nicht ausreichend analysiert worden, und teilweise werden Paralleljustiz und Parallelgesellschaften insgesamt geleugnet oder als Einzelphänomene beschrieben“, stellt der Jurist und ehemalige Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU) fest.
Noch stärker am Alltagsgeschehen orientiert sich der Siegener Soziologe Thomas Meyer, der feststellt „insoweit geht es zunächst nur um die exakte Abgrenzung des Begriffs der Parallelgesellschaft. Die Frage seiner gerechtfertigten Anwendung auf empirische Gegebenheiten in Deutschland oder anderswo bleibt dabei zunächst offen. Allerdings bin ich der empirisch zu begründenden Auffassung, dass sich hierzulande in Wohngebieten wie Duisburg-Marxloh ..., Köln-Eigelstein oder Dortmund- Nordstadt kollektive Lebensfor-men entwickeln, die die begrifflichen Merkmale der Parallelgesellschaft weitgehend erfüllen. (...) Der laxe Hinweis, gerade die deutsche Arbeiterbewegung zeige doch, dass Parallelgesellschaften immer schon zum gesellschaftlichen Leben gehörten und daher auch heute keine besondere Beachtung verdienten, trägt daher zur Klärung der Sache nichts bei“.
Dass die Delinquenz von Migranten mit deren Sozialisierung in archaischen geprägten Parallelgesellschaften korreliert, geht indes aus dem aktuellen Lagebild Clankriminalität hervor. Von den insgesamt 518 Tatverdächtigen, die sich im Jahr 2020 auf 16 sog. OK-Verfahren verteilten, verfügten zahlreiche Tatverdächtige über die Staatsangehörigkeit eines islamisch geprägten Landes. Mit einem Gesamtanteil von 32 Prozent wiesen dabei vor allem libanesische Straftäter eine überproportional große Delinquenz auf. Im Gegensatz dazu waren deutsche Tatverdächtige mit lediglich 22 Prozent vertreten. Erfahrungsgemäß ist jedoch auch hier davon auszugehen, dass ein bedeutender Teil dieser Personen einen Migrationshintergrund aufweist und somit ebenfalls zu den einschlägig bekannten ethnischen Gruppen der Libanesen und anderer orientalischer Einwanderer zu zählen ist.
Da im Jahr 2020 insgesamt 78 Prozent der Tatverdächtigen in OK-Verfahren Ausländer waren, gewinnt die Frage nach der Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen zusätzliche Dringlichkeit. Bei der Ausweisung krimineller Ausländer ist es wichtig sicherzustellen, dass nach Abschluss entsprechender Maßnahmen eine Wiedereinreisesperre verhängt wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine Remigration bzw. ein Reimport verhindert wird.
In den vergangenen Jahren ist jedoch das allgemeine Sicherheitsgefühl auf den Straßen Duisburgs zunehmenden in den gesamtgesellschaftlichen Fokus gerückt. Eine auffällige Entwicklung ist der Einsatz uniformierter Vollzugskräfte zur allgemeinen Gefahrenabwehr und Aufrechterhaltung der Sicherheit. Einige Kommunen greifen auch zu dem Mittel der Bevölkerungsbefragung (bekannt aus Lübeck, Aschersleben, Garbsen, Aalen, Lingen, Hil-desheim, Goslar, Leer, Holzminden, Osnabrück, Bonn, Cloppenburg und Delmenhorst). Solche Bevölkerungsbefragungen tragen zur subjektiven Sicherheit, Lebensqualität und notwendigen kriminologische Regionalanalysen bei.
Die Politik muss sich diesen Realitäten stellen. Die ureigenste Aufgabe des Staates ist die Gewährleistung der Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger. Die Schießerei vom 4. Mai 2022 ist ein akutes Warnzeichen, das auf die bereits weit vorangeschrittene Eruption der inneren Sicherheit in unserer Stadt hindeutet. Dieser Zustand ist nicht akzeptabel. Auch die lokale Politik vor Ort ist daher zwingend verpflichtet, unverzüglich wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten. Um für das allgemeine Sicherheitsgefühl unserer Duisburger Bürger und gewerbetreibenden Anlieger schnelle und effektive Lösungen herbeizuführen, möge der Rat folgende Sofortmaßnahmen beschließen:
1. Ordnungskräfte des SAD in täglicher Dauerpräsenz zu einem in Abstimmung mit der Polizei zu bestimmenden Zeitfenster im Bereich Hamborn einsetzen. Ggf. auch Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes zur Verstärkung des SAD.
2. Ein ordnungsamtsseitiges Amtshilfeersuchen an die Polizei hinsichtlich der täglichen Dauerpräsenz einer Streife im Polizeibeirat zu thematisieren.
3. In einer außerordentlichen Sitzung des Polizeibeirates die stationäre Videoüberwachung öffentlicher Plätze der Stadt Duisburg zu diskutieren und diese als Abschreckungs- und Präventionsinstrument massiv voranzutreiben.
4. Einrichtung einer internen Steuerungsgruppe zur Prüfung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen (insbesondere hinsichtlich der Verhängung einer Wiedereinreisesperre) der betroffenen Personen.
5. Durchführung einer Bürgerbefragung und lokalen Sicherheitsanalyse mit anschließender wissenschaftlicher Analyse. Hierzu wird von der Verwaltung ein Sachstandsbericht zur nächstes Sitzung des Ausschusses für Ordnungs- und Bürgerangelegenheiten erbeten.
6. Die in dem Gremium des Polizeibeirates institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Polizei und Kommunen stärker in den Ausschuss für Ordnungs- und Bürgerangelegenheiten zu implementieren.
7. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich eine Sitzung der SiKo Ruhr einzuberufen, um mit den Partnern ein gemeinsames Konzept für diese neue Eskalationsstufe auszuarbeiten.
8. Der Oberbürgermeister wird dazu aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die im Zuge der Massenschießerei angerichteten Sach- und Gebäudeschäden unverzüglich und unkonventionell behoben werden und insbesondere die geschädigten Gewerbetreibenden Regressansprüche erstattet bekommen.
Autor:Sascha Lensing (AfD-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg) aus Duisburg |
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