Ärztekonflikte nicht auf dem Rücken der Versichten austragen

Zur Ankündigung von Duisburger HNO-Ärzten, Freitags keine Kassenpatienten mehr zu behandeln, habe ich erklärt: Der Sicherstellungsauftrag bei der ärztlichen Versorgung gilt auch für HNO-Ärzte und auch an Freitagen. Die HNO-Ärzte dürfen ihre Auseinandersetzung mit der Kassenärztlichen Vereinigung nicht auf dem Rücken der gesetzlich Krankenversicherten austragen.

Dass die Honorare für HNO-Ärzte in der Region Nordrhein niedriger sind als in Westfalen, ist nicht die Schuld der Patientinnen und Patienten. Durch die unethische Aktion von HNOnet-NRW werden sie doppelt bestraft: Kranke bekommen keinen Termin und werden wegen ihrer Krankenversicherung diskriminiert. Ich fordere die Duisburger HNO-Ärzte auf, sich zu besinnen und diese Form des Protests aufzugeben.

Die ungleiche Honorarverteilung ist offensichtlich, aber ein Verteilungskonflikt innerhalb der Ärzteschaft. Es gibt regionale Unterschiede und noch viel größere Unterschiede zwischen den einzelnen Facharztgruppen. Bisher lief es immer zu Lasten der „sprechenden Medizin“, während die „Apparatemedizin“ deutlich bessere Erlöse erzielt. Diese Konflikte müssen die Ärzte untereinander regeln, Patienten haben in der Selbstverwaltung leider immer noch kein Stimmrecht.

Autor:

Bärbel Bas aus Duisburg

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