Bundesverfassungsgericht weist Eiltrag ab
Abstimung zum Klimaschutzgesetz

Mit einem Eilantrag wollte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann verhindern, dass der Bundestag am heutigen Freitag über das neue Klimaschutzgesetz abstimmt. Seine Begründung war, dass mit dem neuen Klimaschutzgesetz weitreichende Änderungen verbunden seien. Die Bundestagabgeordneten hätten aber nicht genug Zeit gehabt, sich mit den Änderungen sorgfältig genug zu beschäftigen. Dies sei ein Verstoß gegen die vom Grundgesetz geschützten Rechte der Abgeordneten.
Diese Begründung finde ich einleuchtend, mich würden aber mal die Gründe für die Ablehnung interessieren. Oder hätte man die Abstimmung nicht einfach verschieben können, so dass den Abgeordneten genügend Zeit bleibt, sich damit zu befassen?

Autor:

Astrid Günther aus Duisburg

Webseite von Astrid Günther
Astrid Günther auf LinkedIn
Astrid Günther auf Xing
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

32 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.