Bundesverfassungsgericht weist Eiltrag ab
Abstimung zum Klimaschutzgesetz

Mit einem Eilantrag wollte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann verhindern, dass der Bundestag am heutigen Freitag über das neue Klimaschutzgesetz abstimmt. Seine Begründung war, dass mit dem neuen Klimaschutzgesetz weitreichende Änderungen verbunden seien. Die Bundestagabgeordneten hätten aber nicht genug Zeit gehabt, sich mit den Änderungen sorgfältig genug zu beschäftigen. Dies sei ein Verstoß gegen die vom Grundgesetz geschützten Rechte der Abgeordneten.
Diese Begründung finde ich einleuchtend, mich würden aber mal die Gründe für die Ablehnung interessieren. Oder hätte man die Abstimmung nicht einfach verschieben können, so dass den Abgeordneten genügend Zeit bleibt, sich damit zu befassen?

Autor:

Astrid Günther aus Duisburg

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