Abfallgebührenbescheide 2012
Die Versendung der überarbeiteten Abfallgebührenbescheide 2012, die für
Herbst 2015 vorgesehen war, muss verschoben werden.
Am 27. April 2015 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster den Klagen
gegen die Abfallentsorgungsgebühren 2012 stattgegeben. Das
Oberverwaltungsgericht ließ eine Revision zu dieser Entscheidung nicht
zu. Die Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein GmbH (GMVA)
hat gegen diese Nichtzulassung fristgerecht Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt. Mit dieser
Nichtzulassungsbeschwerde wird gegen das Urteil für die Neukalkulation
der Verbrennungsentgelte ein Antrag auf erneute Prüfung (Revision)
gestellt. Das Bundesverwaltungsgericht muss jetzt prüfen, ob die Revision
zugelassen wird.
In diesem Zeitraum der Prüfung können die Abfallgebührenbescheide für
das Jahr 2012 noch nicht korrigiert werden. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg haben das Urteil anerkannt und keine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.
Diese Nachricht stammt aus einer Pressemitteilung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg.
Autor:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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