8. GWB-Novelle: Schwarz-Gelb gefährdet Versorgungsauftrag
Mit der 8. GWB-Novelle und der unbeschränkten Anwendung des Kartellrechts im Gesundheitswesen beerdigt die schwarz-gelbe Koalition ihren eigenen Gestaltungsanspruch und nimmt künftigen Gesundheitspolitikern die Möglichkeit, das Gesundheitswesen solidarisch zu gestalten. Kartellrechtliche und sozialrechtliche Zielsetzungen sind nicht vereinbar. Das Sozialrecht fördert Kooperationen im Sinne einer besseren und effizienteren Versorgung, das Kartellrecht verbietet sie. Mit der 8. GWB-Novelle schafft die schwarz-gelbe Koalition eine Wettbewerbsordnung für die gesetzlichen Krankenkassen, die den Versorgungsauftrag gefährdet.
Die SPD-Bundestagsfraktion sieht die konkrete Gefahr, dass die Koalition mit der 8. GWB-Novelle den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum im deutschen Gesundheitswesen dem europäischen Wettbewerbsrecht unterwirft. Zentrale Pfeiler des deutschen Gesundheitswesens sind aus Sicht des europäischen Wettbewerbsrechts unzulässig. Dort kennt man weder eine solidarische Umlagefinanzierung, einen gemeinsam zu erfüllenden Versorgungsauftrag, eine Selbstverwaltung noch Steuerzuschüsse des Staates an den Gesundheitsfonds. Damit steht das gesamte solidarische Gesundheitssystem in Deutschland mittelfristig infrage.
CDU/CSU und FDP haben nicht zugelassen, dass diese einschneidenden Veränderungen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags ausführlich beraten und geprüft wurden. Eine eigenständige Anhörung zu den sozialrechtlichen Folgen der Novelle fand trotz massiver inhaltlicher Kritik, auch aus den eigenen Reihen, nicht statt. Das Gesetzgebungsverfahren wird zudem in einer seltenen Eile abgeschlossen. Bei der zweiten und dritten Lesung der Novelle im Plenum wird Gesundheitspolitik nach dem Willen der Koalition keine Rolle spielen. Und obwohl in die sozialrechtliche Wettbewerbsaufsicht der Bundesländer massiv eingegriffen wird, soll diese ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten. Aus gutem Grund: Schwarz-Gelb weiß, dass ihr Vorhaben dort scheitern würde, hat doch der Bundesrat in seiner Stellungnahme den Artikel zum Kartellrecht einhellig abgelehnt.
Die nachgeschobenen Änderungen reichen nicht einmal im Ansatz aus, die Bedenken aus den eigenen Reihen zu entkräften. Kritik aus den Reihen der Opposition, von den Bundesländern und den Vertretern des Gesundheitswesens wurde abgewiegelt und beiseite geschoben. Gute Gesetzgebung sieht anders aus.
Autor:Bärbel Bas aus Duisburg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.