Tipps und Hinweise der Stadt Duisburg
Jetzt ist Vogelbrutzeit
Die Vogelbrutzeit hat in den vergangenen Tagen offiziell begonnen. Die Hauptbrutzeit endet im August, einige Vogelarten brüten aber noch bis Ende September. Neben den Vögeln ziehen auch andere Wildtiere in dieser Zeit ihre Jungen groß.
Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg bittet daher alle Besitzerinnen und Besitzer von Hunden und Katzen, in den nächsten Monaten – vor allem zwischen Mai und August – verantwortungsvoll zu handeln. Während der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel sollte vor allem im heimischen Garten darauf geachtet werden, dass Jungvögel nicht zum Opfer von Katzen werden.
Auch Hunde stöbern Wildtiere auf und können diese verletzen oder töten, besonders dann, wenn sie in der Setzzeit von Hasen und Rehen in Feld und Wald frei laufen gelassen werden. Bodenbrüter wie beispielsweise der Kiebitz oder die Feldlerche sind in der Brutzeit stark durch freilaufende Hunde gefährdet, da die jungen und kaum flugfähigen Vögel möglicherweise gejagt werden.
Anleinpflicht
im Schutzgebiet
Daher gilt im Vogelschutzgebiet, zum Beispiel im Binsheimer Feld, seit Anfang März eine strikte Anleinpflicht für Hunde. So wird auch vermieden, dass Hunde auf Äcker und Felder gelangen und durch ihre Hinterlassenschaften Futter und Nahrungsmittel für Tier und Mensch verunreinigen.
„Die Deiche an Rhein und Ruhr oder der Landschaftspark Duisburg-Nord sind gute Beispiele für Lebensräume in Duisburg, denen durch die Hinterlassenschaften von Hunden Schaden zugefügt wird“, sagt Dr. Randolph Kricke von der städtischen Unteren Naturschutzbehörde. „Daher gilt auch hier: Hunde an der Leine führen und den Kot möglichst einsammeln und entsorgen“.
Rücksichtnahme
ist erforderlich
Vor allem im Bereich der Rhein- und Ruhrwiesen gab es in den vergangenen Jahren häufiger Konflikte zwischen freilaufenden Hunden und Schafherden. Auch in diesen Fällen bittet die Untere Naturschutzbehörde um Rücksichtnahme, indem Hunde in der Nähe von Schafherden angeleint werden. Schafe reagieren schreckhaft auf den freilaufenden Hund und können sich im schlimmsten Fall verletzten.
Der größte Teil dieser Flächen befindet sich in Privatbesitz oder ist verpachtet, sodass Eigentümer und Pächter dort Hausrecht ausüben dürfen. In Duisburg gibt es eine Vielzahl von Flächen, auf denen Hunde frei laufen dürfen. In den Duisburger Waldgebieten darf nach dem Landesforstgesetz ein Hund im Einflussbereich der Hundehaltenden im Bereich der Wege ohne Leine bleiben.
Verwarnungsgeld
oder Geldbuße
Gleiches gilt für die Duisburger Landschaftsschutzgebiete, soweit sie keine Park-, Garten- oder Grünanlagen sind und private Rechte auf solchen Flächen nichts anderes vorsehen. Im gesamten Stadtgebiet sind darüber hinaus in Park-, Garten- und Grünanlagen Hundeauslaufflächen eingerichtet und beschildert worden, in denen die generelle Anleinpflicht nicht gilt. Verstöße gegen Regelungen der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg sowie des Landeshundegesetzes oder anderweitige Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Verwarnungsgeld oder mit einer Geldbuße geahndet werden.
Weitere Informationen zu Hunden in Duisburg gibt es auf der städtischen Internetseite: www.duisburg.de/hunde.
Autor:Reiner Terhorst aus Duisburg |
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