Alles für die Firma!

Tja, wer hätte das gedacht! Die 13- bis 28-minütige (!) morgendliche Suche nach einem Parkplatz darf nicht zur Arbeitszeit hinzugerechnet werden. Wer sie dennoch seinem Gleitzeit-Konto gutschreibt, darf wegen Betrugs gekündigt werden. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht.
Schade, eigentlich. Denn es gäbe noch so viele weitere gute Gründe, das Arbeitszeit-Konto aufzupolstern. Da wären die mindestens 30 bis 60 Minuten morgens im Bad. Der Arbeitgeber kann schließlich ein gepflegtes Äußeres erwarten. Unbedingt hinzu zu zählen sind die Ewigkeiten vor dem Schrank bis die Kleiderfrage geklärt ist. Die Minuten für die passende Schuhwahl wollen wir mal großzügig unter den Tisch fallen lassen.
Was könnte man noch anrechnen? Klar, die Fahrt zum Arbeitsplatz. Die Zeit fürs Tanken oder den Kauf eines Bus- oder Bahntickets. Die Zeit beim Bäcker: Verpflegung für den Tag muss schließlich auch sein.
Der Vorwurf des Betrugs muss an dieser Stelle entschieden zurückgewiesen werden. Schließlich hat das nichts mit Täuschung oder Lüge zu tun. Das sind Notwendigkeiten. Alles für die Firma, alles für den Chef. Ehrlich!

Autor:

Sabine Justen aus Duisburg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

17 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.