Loveparade-Strafverfahren
Verjährung zu einem späteren Zeitpunkt?
Im Loveparade-Strafverfahren hat das Landgericht Duisburg Planungen zum weiteren Ablauf der Hauptverhandlung bekannt gegeben. Auch zur Verjährungsfrist hat sich das Gericht geäußert.
So soll der Sachverständige Prof. Dr. Gerlach ab dem 19. März 2020 angehört werden. Dafür hat das Gericht derzeit insgesamt acht Sitzungstage vorgesehen. Aufgabe des Sachverständigen war es, so das Gericht, "aus technisch-sachverständiger Sicht die Ursachen für das Gedränge auf der Loveparade 2010 und Möglichkeiten der Verhinderung dieses Gedränges zu benennen". Das Gericht hat angekündigt, dass es nach der Anhörung des Sachverständigen mit allen Verfahrensbeteiligten den Sachstand auf der Basis der bis dahin gewonnen Erkenntnisse erörtern möchte.
Zudem hat das Gericht die Frage einer möglichen Verjährung angesprochen. Hinsichtlich des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung sei von einer absoluten Verjährung Ende Juli 2020 auszugehen. Hinsichtlich des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung könnten jedoch andere Verjährungszeitpunkte in Betracht kommen. Soweit es nämlich um psychische Spätfolgen gehe, könnte sich der Verjährungsbeginn auf den Zeitpunkt verschieben, ab dem solche Folgen eingetreten sind.
Ob und gegebenenfalls ab wann es solche psychischen Spätfolgen gebe, die unmittelbar auf die Ereignisse der Loveparade zurückzuführen seien, müsse mit Hilfe von weiteren Sachverständigen geklärt werden.
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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